1-2-3 schuldenfrei?

In der Presse finden sich derzeit vermehrt Artikel, die sich damit befassen, dass seit Januar die Restschuldbefreiung nach drei Jahren erteilt werden kann. Es entsteht vielfach der falsche Eindruck, Antrag stellen, drei Jahre warten und Alles ist gut. Dann kommt in oder nach dem Verfahren oft die bse berraschung. // Ein Insolvenzverfahren muss vorbereitet werden. Nicht nur, weil Sie als Verbraucher mit dem Insolvenzantrag die Bescheinigung ber einen erfolglosen Schuldenbereinigungsversuch vorlegen mssen, sondern vor allem, um berraschungen zu vermeiden und tatschlich einen Neuanfang zu schaffen. Bevor sie ber ein Insolvenzverfahren nachdenken versuchen die meisten Schuldner, sich irgendwie mit ihren Glubigern zu arrangieren. Es werden Raten vereinbart, die verlsslich nicht zu stemmen sind, nur damit der Glubiger Ruhe gibt. Wird dann der nchste aktiv wird das Loch gestopft, indem das nchste aufgerissen wird. Das kann auf Dauer nicht gutgehen. Aussitzen ebenso wenig. Nur weil sich Glubiger lnger nicht gemeldet haben, heit das nicht, dass Sie vergessen worden und die Schulden erledigt sind. Irgendwann ist Zahltag. Der erste Schritt ist, Transparenz zu schaffen: Reicht das Familieneinkommen, um den Lebensunterhalt zu bestreiten? Wenn nicht, was knnen Sie tun? Knnen Leistungen beantragt werden? Gibt es die Mglichkeit einer Nebenttigkeit? Knnen laufende Kosten reduziert werden? Fallen unntigen Ausgaben an? Welche Schulden bestehen tatschlich? Wegen der laufenden Zinsen und Kosten verschtzen sich viele Schuldner gravierend. Problematisch sind vor allem Unterhaltsverbindlichkeiten. Unterhalt fr die Zeit nach Insolvenzerffnung unterliegt nicht der Restschuldbefreiung und muss in tatschlich geschuldetem Umfang gezahlt werden.Der aufgelaufene Rckstand unterliegt ggf. nicht der Restschuldbefreiung und kann nach Verfahrensabschluss (auch noch vorrangig) vollstreckt werden. Auch Gelstrafen und Geldbuen bedrfen eines besonderen Vorgehens. Ist erst einmal der Insolvenzantrag gestellt, ist es fr eine Klrung zu spt. Stimmen die Angaben des Schuldners nicht, kann sogar die Restschuldbefreiung versagt werden. Wir helfen Ihnen, einen berblick zu bekommen. Sprechen Sie uns an.

zum Artikel gehen

Seit vielen Jahren schuldenfrei

„Der Schuldenstand belief sich zum 31. Dezember 2021 auf null Euro“ – hieß es im Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2022, den die... » weiterlesen

zum Artikel gehen

SCHUFA verkürzt Speicherfrist

Schuldenfrei nach drei Jahren gem der neuen Insolvenzordnung klang gut.Dass die SCHUFA die Restschuldbefreiung noch 36 Monate speicherte, machte den Erfolg zunichte.Damit ist nun Schluss. Die SCHUFA hat eingelenkt, um eine wahrscheinlic

zum Artikel gehen