Ab Sommer 2012 beginnt die Nachrüstung von Photovoltaik-Anlagen zur Vermeidung der sogenannten 50,2-Hertz-Problematik. Die 50,2-Hz-Nachrüstung ist in der Verordnung zur Gewährleistung der technischen Sicherheit und Systemstabilität des Elektrizitätsversorgungsnetzes geregelt. Das Gesetz ist seit 26.07.2012 in Kraft. Die von der Nachrüstung zur Anpassung der Abschaltfrequenz betroffenen Eigentümer von ca. 300.000 Solaranlagen werden von ihrem Netzbetreiber angeschrieben. Sie müssen auf das Schreiben reagieren, aber in technischer Hinsicht nichts selbst entscheiden. Die Hersteller der eingesetzten Wechselrichter wissen, wie mit ihren Geräten am besten zu verfahren ist. Welche Photovoltaikanlagen sind betroffen? An das Niederspannungsnetz angeschlossene Anlagen über 10 kWp (Kilowatt peak) Leistung mit einer Inbetriebnahme nach dem 31. August 2005 und vor dem 1. Januar 2012 Anlagen mit über 100 kWp und einer Inbetriebnahme nach dem 30. April 2001 und vor dem 1. Januar 2012. Solar-Dachanlagen sind in aller Regel am Niederspannungsnetz angeschlossen. An das Mittelspannungsnetz angeschlossene Anlagen über 30 kWp die nach dem 30. April 2001 und vor dem 1. Januar 2009 in Betrieb genommen wurden. Bis wann muss nachgerüstet werden? Dem Verteilnetzbetreiber sind Fristen für die Nachrüstung vorgegeben. Diese unterscheiden sich je nach Größe der Solaranlage. Große Anlagen sollen zuerst mit der Nachrüstung fertig sein, dann folgen stufenweise die kleineren Anlagen. Der gesamte Prozess soll bis spätestens Ende 2014 abgeschlossen sein. Entstehen für die Umrüstung Kosten für den Betreiber der Solaranlage? Die Umrüstung ist für den Betreiber der Anlage kostenlos, wenn ein von Ihrem Verteilnetzbetreiber beauftragter Fachbetrieb mit der Nachrüstung betraut wird und diese durchführt. Der Betreiber kann auch einen eigenen Installationsbetrieb beauftragen, muss dies aber innerhalb von vier Wochen (Rückmeldungsfrist) dem Verteilnetzbetreiber mitteilen. Die Kosten für die Nachrüstung werden zu gleichen Teilen auf die Netzentgelte und die EEG-Umlage umgelegt. Wird durch die Nachrüstung die Leistung der Photovoltaik-Anlage beeinflusst? Die Leistung der Photovoltaik-Anlage ändert sich nicht und es können keine Ertragseinbußen entstehen. Infos und Downloads: Gesetzliche Verordnung zur Gewährleistung der technischen Sicherheit und Systemstabilität des Elektrizitätsversorgungsnetzes (Systemstabilitätsverordnung SysStabV) Bezüglich der aktuellen Umrüstvorschriften der einzelnen Wechselrichter wenden Sie sich direkt an den jeweiligen Hersteller Gerne beantworten Ihnen auch unsere Photovoltaik-Experten von ANTARIS SOLAR Ihre Fragen zur 50,2-Hz-Nachrüstung zur Kontaktseite >> Hintergrundinfo zur 50,2-Hz-Nachrüstung Die Verordnung zur Gewährleistung der technischen Sicherheit und Systemstabilität des Elektrizitätsversorgungsnetzes dient der Stromnetzstabilität bei Produktions- bzw. Verbrauchsschwankungen. Im Stromnetz herrscht im Normalzustand eine Frequenz von 50 Hertz (Hz). Wenn z. B. mehr Strom ins Netz eingespeist als verbraucht wird, kann die Frequenz ansteigen. Leichte Schwankungen sind von den Netzbetreibern beherrschbar. Wenn jedoch die Frequenz stark vom Normalwert abweicht, kann es zu Problemen kommen. Steigt diese zum Beispiel auf 50,2 Hz, schalten sich viele kleinere Stromerzeugungsanlagen ab, das Stromangebot sinkt und es kann zu einem großflächigen Ausfall des Stromnetzes kommen. Zur Vorbeugung dieses sogenannten Black-outs haben die Bundesministerien, Netzbetreiber und Verbände die Verordnung erarbeitet und umgesetzt. Quelle: BSW-Solar Der Beitrag 50,2-Hz-Nachrüstung von Photovoltaikanlagen erschien zuerst auf Antaris Solar.
Der Akkuspeicher LIT-1030 der Marke Revolt ist für die Nachrüstung bei bestehenden Balkonkraftwerken geeignet. Er hat eine Speicherkapazität von 1,03 kWh. Foto: Pearl
zum Artikel gehenDie auf Schuhmode und andere Accessoires spezialisierte TOD's hat neue Photovoltaikanlagen zum Eigenverbrauch in Betrieb genommen. Leistungsoptimierer sollen die Ausbeute erhöhen. Foto: Solaredge
zum Artikel gehenZum 01. Februar wird die EEG-Einspeisevergütung für Solarstrom um 2,2 bis 2,5 % gekürzt. Für die Berechnung der Absenkung wird der Photovoltaik-Zubau von Juli bis Dezember 2012 herangezogen und auf ein Jahr hochgerechnet. Zum Beispiel wird für kleinere Ph
zum Artikel gehenLichtblick und Aurora Solar kooperieren bei Planung und Design von Photovoltaikanlagen. Dabei kommt auch KI basierte Software zum Einsatz. Foto: Anatoliy Gleb / stock.adobe.com
zum Artikel gehenSteuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022 Mit dem Schreiben v. 17.7.2023 nimmt das BMF Stellung zu den einkommensteuerlichen Neuregelungen und Zweifelsfragen in der Praxis. Hierbei wird sowohl der persönliche, wie auch