In den Gebäuden der TU Berlin besteht auch weiterhin Maskenpflicht. Das beschloss der Krisenstab der Universität. Gleichzeitig fällt ab 1. April 2022 die 3G-Regel weg und damit auch die Kontrolle der Anwendung in der Lehre. Demzufolge entfällt auch die angekündigte Ausgabe weiterer Impfsticker für Student*innen. Das Führen von Teilnehmerlisten bei Treffen mit mehreren Personen ist auch nicht mehr nötig. Im Sinne der Gesundheit aller ruft die neue Universitätsleitung dazu auf, nach wie vor Vorsicht walten zu lassen, Masken zu tragen, Innenräumen regelmäßig und gründlich zu lüften und wenn möglich auch Abstände einzuhalten. Weitere Informationen: Dazu mehr im Informationsbrief des Krisenstabs zu den Änderungen ab 1. April 2022. Die Pressemitteilung der Landeskonferenz der Rektor*innen und Präsident*innen der Berliner Hochschulen
Liebe Kundinnen und Kunden, seit Sonntag, dem 03. April 2022 gilt bei uns zunächst weiterhin die 3G-Regelung (Zutritt für geimpfte, genesene oder getestete Personen) sowie die Maskenpflicht in den üblichen Bereichen. Diese Maßnahme gilt zum Schutz unserer
zum Artikel gehenAlle Arbeitsplätze stehen wieder zur Verfügung / FFP2-Maskenpflicht in der Zentralbibliothek
zum Artikel gehenNeue RegelungVom 01. Oktober 2022 bis 07. April 2023 gilt: Für den Bereich Physiotherapie ist die neue Tragepflicht von FFP2-Masken von Patienten und Besuchern von Bedeutung. Danach dürfen ab dem 01. Oktober Praxen der so genannten sonstigen humanmed
zum Artikel gehenAchtung! Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass für Besucher unserer Einrichtungen ab dem 1. Oktober 2022 eine FFP2-Maskenpflicht besteht. Bitte beachten Sie dies unbedingt bei Ihrem Besuch einer unserer Einrichtungen. Der Beitrag Corona-update 30.09.2022
zum Artikel gehenLiebe Kundinnen und Kunden, Unsere gesamte Anlage ist unter 2G+-Regel geöffnet. Für Personen, die den Nachweis einer Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) vorlegen, entfällt die Testpflicht ab dem 13. Januar 2022. Dies betrifft sowohl den Sauna-, als auc
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