Einkünfte aus Kapitalvermögen werden mit einer 25%igen Kapitalertragsteuer zzgl. Solizuschlag und ggf. Kirchensteuern besteuert (sogenannte Abgeltungsteuer).
Einkünfte aus Kapitalvermögen werden mit einer 25%igen Kapitalertragsteuer zzgl. Solizuschlag und ggf. Kirchensteuern besteuert (sogenannte Abgeltungsteuer).
zum Artikel gehenKapitalerträge und Veräußerungsgewinne aus Kapitalanlagen werden seit dem 1.1.2009 mit der sogenannten Abgeltungsteuer besteuert.
zum Artikel gehenFinanzverwaltung ergänzt Einzelfragen zur Abgeltungsteuer
zum Artikel gehen2016 startete das Bundesland Brandenburg eine Bundesrats-Initiative zur Abschaffung der Abgeltungsteuer.
zum Artikel gehenBestimmte als Inhaberschuldverschreibung ausgekleidete Wertpapiere wie das „Xetra-Gold“ räumen dem Inhaber ein Recht auf die Auslieferung des darin verbrieften Goldbestandes ein.
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