Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. vom 2.9.2014

Dem Adressaten der uns zur Bearbeitung vorliegenden wettbewerbsrechtlichen Abmahnung des Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. vom 2.9.2014 werden folgende Wettbewerbsverstöße im Rahmen von Angeboten über die Internethandelsplattform eBay vorgeworfen: Fehlen von Garantiebestimmungen gemäß § 477 BGB Unwirksame AGB Klauseln Fehlende Informationspflichten gemäß Art. 246c Nr. EGBGB Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert sowie pauschale Kosten in Höhe von 243, 95 € NICHT IGNORIEREN! Vor dem Hintergrund, dass erfahrungsgemäß der Erlass einer kostenträchtigen Einstweiligen Verfügung droht, sollten Sie die Abmahnung keinesfalls einfach ignorieren. Gleichfalls raten wir jedoch davon ab die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen. Hierdurch schneiden Sie sich im Wege eines Schuldanerkenntnisses sämtliche Einwendungen gegen die Vorwürfe ab. Vor Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung muss zudem sichergestellt sein, dass sämtliche Verstöße abgestellt wurden, da ansonsten erhebliche Vertragsstrafen drohen. Gegebenenfalls müssten die Rechtstexte im Onlineauftritt korrigiert oder ergänzt werden. Sollten auch Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück. Ihr Vorteil: -          Spezialisierte Beratung  aufgrund einschlägiger Erfahrung -          Persönliche und enge Beratung und Betreuung -          Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar -          Bundesweite Vertretung -          Unkomplizierte Abwicklung des Mandates Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen. Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück. Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig. Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!

zum Artikel gehen

Filesharing: Nimrod Abmahnung für „Bausimulator 2015“ erhalten?

Mir liegt eine aktuelle Abmahnung von der Kanzlei NIMROD Rechtsanwälte aus Berlin vor. In dem Abmahnschreiben wird der Vorwurf erhoben, dass die Software „Bausimulator 2015“ via Filesharing ohne Genehmigung im Internet geteilt und verbreitet wurde. Was mu

zum Artikel gehen

CSR Kanzlei Abmahnung für PMG Entertainment Ltd.

Auch im Jahr 2021 verschickte die CSR-Kanzlei Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen. Im Auftrag der PMG Entertainment Ltd. wurde einem Mandanten vorgeworfen, über seinen Internetzugang öffentlich einen rechtlich geschützten pornografischen Fi

zum Artikel gehen

CSR Kanzlei Haben Sie eine Filesharing-Abmahnung erhalten?

Im Auftrag der Private Media Group Limited verschickt die Rechtsanwaltskanzlei CSR Kanzlei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing. So soll laut der Abmahnung der Titel „Bubble Butts“ rechtswidrig im Internet verbreitet worden sein.

zum Artikel gehen

„Conjuring 2“ Haben Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten?

Waldorf Frommer aus München verschickt bekanntlich Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen wegen Filesharing. Solche Abmahnschreiben werden im Auftrag von namhaften Rechteinhabern angefertigt. In dem vorliegendem Fall geht es um die unerlaubte Verbrei

zum Artikel gehen

Wettbewerbliche Abmahnung Hämmerling Von Leitner-Scharfenberg Onlineshop Markenglas.de

Mir wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Hämmerling – von Leitner-Scharfenberg aus Berlin vorgelegt. Laut des Abmahnschreibens werden wettbewerbsrechtliche Ansprüche für den Betreiber des Online-Shops „www.markenglas.de“ geltend gemacht,

zum Artikel gehen