Abmahnungen wegen Schutzrechtsverletzungen oder Wettbewerbsverstössen sind umsatzsteuerpflichtig.

Abmahnungen wegen Schutzrechtsverletzungen oder Wettbewerbsverstössen sind umsatzsteuerpflichtig. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs stelle die Abmahnung eine umsatzsteuerbare Leistung dar. Bei Rechnungsstellung durch die Klägerin sei dieser Umsatz-steuerbetrag nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 UStG auszuweisen. Die Klägerin habe als Read More Der Beitrag Abmahnungen wegen Schutzrechtsverletzungen oder Wettbewerbsverstössen sind umsatzsteuerpflichtig. erschien zuerst auf Abmahnungsrecht - Abmahnung, einstweilige Verfügung, Klage.

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Abmahnungen und die gerichtliche Verfolgung kann rechtsmissbräuchlich sein, wenn einfach gelagerte und im Internet leicht zu ermittelnde Wettbewerbsverstöße vorliegen

Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg 3. Zivilsenat, Urteil vom 11.08.2016, 3 U 56/15 rechtmissbräuchliche Vielfachabmahnung Eine Vielzahl von Abmahnungen gegenüber Wettbewerbern und die gerichtliche Verfolgung solcher Ansprüche kann rechtsmissbräuchli

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