Abmahnungen wegen Schutzrechtsverletzungen oder Wettbewerbsverstössen sind umsatzsteuerpflichtig. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs stelle die Abmahnung eine umsatzsteuerbare Leistung dar. Bei Rechnungsstellung durch die Klägerin sei dieser Umsatz-steuerbetrag nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 UStG auszuweisen. Die Klägerin habe als Read More Der Beitrag Abmahnungen wegen Schutzrechtsverletzungen oder Wettbewerbsverstössen sind umsatzsteuerpflichtig. erschien zuerst auf Abmahnungsrecht - Abmahnung, einstweilige Verfügung, Klage.
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