Die Zahl der Angriffe auf die IT-Infrastruktur auch von kleinen und mittelständischen Unternehmen in Deutschland nimmt rasant zu. Ihr Onlineshop oder die Webseite wurde gehackt? Immer öfter greifen Cyberkriminelle Systeme wie Onlineshops und Unternehmenswebseiten an, die auf veralteter Software basieren. Onlineshops und Webseite wurde gehackt? Informieren Sie sich jetzt, bevor es zu spät ist! Wenn es um die Aktualität und damit um die Sicherheit der Software für den Internetauftritt von Unternehmen geht, sind viele Verantwortliche in Deutschland nach wie vor grob fahrlässig. In Hessen kam es zum Ende des Jahres 2019 zu verheerenden Hacks: Die Städte Frankfurt, Bad Homburg, Alsfeld waren betroffen und auch die Universität in Gießen schaffte es in die Schlagzeilen. Hackerangriff und Ausnutzung von Sicherheitslücken in der IT-Infrastruktur oder in nicht aktueller Software für Internetseiten oder Onlineshops, besonders bei Websites und Content Management Systemen mit Wartungsstau, werden immer häufiger und gefährlicher. Schon lange konzentrieren sich die Angriffe von Cyberkriminellen nicht mehr nur auf den Diebstahl von Technologiegeheimnissen einiger weniger Hightech-Unternehmen. Quer durch alle Branchen sind mittlerweile Unternehmen jeder Größe betroffen – und verstärkt auch öffentliche Einrichtungen und Verwaltungen. Website wurde gehackt oder Datenklau im Onlineshop: Das kann existenzgefährdend für Unternehmen werden Allein durch unmittelbare Umsatzverluste nach einem Hack oder durch eine bei Hackern immer belliebter werden Forderung nach einer Lösegeldzahlung können Unternehmen erhebliche finanzielle Schäden entstehen. Bei diesen Kosten bleibt es aber in aller Regel nicht. Regelmäßige Begleiterscheinungen von erfolgreichen Angriffen sind Betriebs- oder Produktionsausfälle, Imageverluste und immer mehr auch Schadensersatzforderungen. Wird beispielsweise nachweislich durch Fahrlässigkeit die Internetseite oder der Onlineshop eines Unternehmens gehackt, und die Hacker erbeuten Kundendaten, kann das auch nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ein erhebliches Bußgeld nach sich ziehen. Die wichtigste Aufgabe in der Digitalisierung: Schutz vor Hackern Die meisten Verantwortlichen wissen leider eigentlich sehr genau, was sie alles tun müssten, damit die Webseiten des Unternehmens nicht gehackt werden. Im täglichen Busines geht das Thema aber häufig unter, es fehlt an Ressourcen und natürlich häufig auch an Erfahrung oder Kompetenz für IT-Sicherheit. Für den Schutz vor Hackerangriffen reicht keine einmalige Aktion. Er entsteht bei Webseiten, Onlineshops und erst recht bei ganzen Systemen nur durch eine kontinuierliche Aufmerksamkeit und regelmäßigeAktualisierungen der System-Software. Informationen zur Sicherheit und zum Schutz vor Hackern Für mehr Informationen zum Thema Sicherheit im Netz sprechen Sie mich gerne direkt an: Achim Wagner Mehr Informationen finden Sie im Blog von Simple Web-Solutions: Mein Onlineshop oder meine Webseite wurde gehackt? Auf was Sie achten müssen und wie Sie sich schützen. Zum Thema DSGVO, Datenpanne und Sicherheit von Onlineshop und Webseiten finden Sie auch hier mehr Informationen. Der Beitrag ACHTUNG: Ihre Webseite wurde gehackt! erschien zuerst auf Wagner Medienberatung.
Der Innovationsstandort CleanTech Marzahn präsentiert sich nun mit einer neuen Webseite. Auf cleantechmarzahn.com erhalten Sie umfassende Informationen über den Standort, seine geschichtliche Entwicklung sowie aktuelle Neuigkeiten. Gleichzeitig mit dem Fo
Die neue Batterieverordnung , welche jetzt am 18.02.2024 in Kraft tritt wird viele Händler treffen. Besonders Amazon-Seller betrifft die Verordnung, da Amazon selbst über die in die neue Regelung eingebaute Plattformhaftung eigene Bedingungen formulieren
zum Artikel gehenLiebe Afrika-Reisende! Endlich haben wir unsere Neue Webseite ins Netz gestellt und sind Stolz und Verschämt zugleich. Stolz weil wir uns viel Mühe gegeben haben um mit der zeitgemäßen Technik mitzuhalten und unsere Seiten endlich responsiv und auf allen
zum Artikel gehenLetztens bin ich per Zufall auf die Seiten der Stiftung Liebenau geraten ein gutes Beispiel gelungener Umsetzung der 4 Prinzipien der Zugänglichkeit im Webdesign: Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit. Diese vier hat das W3C.org
zum Artikel gehenAuch bei uns wird es langsam, aber sicher digital. Eingeführt wird der "Digitaler Spielbericht - DSS“ von NBN23. Die digitale Version ist einfach zu handhaben, natürlich muss man sich damit beschäftigen. Ihr benötigt lediglich ein Tablet sowie die App in
zum Artikel gehen