Alle Jahre wieder auf dem Markt

Fleiige Helferinnen und Helfer haben das ganze Jahr ber Socken und Stirnbnder gestrickt, Topflappen gehkelt und Marmelade gekocht - alles fr den guten Zweck. An zwei Samstagen im November waren wir wieder auf dem Fellbacher Wochenmarkt und hatten zustzlich auch Weihnachtswichtel, Bratapfellikr und Krutersalz im Angebot. Unser Marktstand hat schon etwas Tradition und die "AWO Socken" sind inzwischen ganz hoch im Kurs. Wir bedanken uns bei allen Helferinnen und Helfern, die uns bei diesem Vorhaben wieder tatkrftig untersttzt haben, sei es in der Vorbereitung sowie Herstellung der Waren, beim Auf- und Abbau oder als Standpersonal. Wir freuen uns schon aufs nchste Jahr! (v.l.n.r.: Steffi Storz, Heike Zamai, Anja Martens) //

zum Artikel gehen

Cybersicherheit im M&A-Prozess

mit Ferdinand Grieger Der M&A-Markt bricht wieder alle Rekorde. 5,9 Billionen USD wurden im Jahr 2021 durch M&A-Transaktionen weltweit umgesetzt, und Schäden, die durch Cyberangriffe entstehen, erreichen ebenfalls Rekordniveau – allein 2021 waren

zum Artikel gehen

Verbraucherrechte bei Produktrückrufen

Produktrückruf: Ihre Rechte auf Rückgabe, Erstattung und Schadensersatz Produktrückrufe sind im Alltag von Verbrauchern keine Seltenheit mehr. Ob Lebensmittel, Elektrogeräte oder Fahrzeuge immer wieder müssen fehlerhafte oder gar gesundheitsgefährdende P

zum Artikel gehen

15 Jahre auszeit Kreuztal

// Der Verein auszeit Kreuztalfeiertsein 15-jhrigesJubilum Anlsslich unseres 15-jhrigen Bestehens hat der Verein auszeit Kreuztal alle Helfer*innen zu einem geselligen Abend im Restaurant Fnf10 in den Kreuztaler B

zum Artikel gehen

Jahreshauptversammlung in gewohntem Umfeld

Nach den vielen Einschnkungen der vergangenen zwei Jahre fand die Jahreshauptversammlung im Jahr 2023 wieder "Zuhause" in der Geschftsstelle statt. Zu Hefekranz und Kaffee wurden unsere Mitglieder eingeladen und erschienen zahlreich. Tr

zum Artikel gehen

Verein mit Schwerpunkt Abmahnungen muss für die Aktivlegitimation über ausreichend Mitglieder im jeweiligen Markt verfügen

ei der sowohl für die Prozessführungsbefugnis als auch für die Aktivlegitimation eines Wettbewerbsverbands maßgeblichen Frage, ob dem Verband im Sinne von § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG eine erhebliche Zahl von Mitbewerbern des Verletzers angehört, sind auch die Kr

zum Artikel gehen