Als Autor selbstständig – und wie läuft das mit den Steuern und Versicherungen?

Autoren sind Freiberufler Wenn du ein Buch veröffentlicht hast, erhältst du Einkünfte aus einer freiberuflichen Tätigkeit. Autoren sind Freiberufler nach dem Einkommensteuergesetz, genauso wie Künstler, Dozenten, Rechtsanwälte, Ärzte, Übersetzer oder Berater. Es ist wichtig, die Begriffe Freiberufler und Selbstständiger voneinander abzugrenzen. So sind Freiberufler keine Gewerbetreibenden und auch eine IHK-Mitgliedschaft ist nicht nötig. Steuerliche Pflichten sind für Freiberufler vereinfacht und für die Versicherung kannst du als Autor Mitglied in der Künstlersozialkasse werden. Kann ich als Autor nebenberuflich selbstständig sein? Die wenigsten Autoren können vom Schreiben leben. Ein Grund mehr, zunächst nebenberuflich als Autor zu arbeiten und damit kein finanzielles Risiko einzugehen. Überwiegt dein Hauptjob bezüglich Arbeitszeit und Einkommen, musst du deine Autorentätigkeit nicht selbstständig versichern. Informiere dich am besten bei deiner Krankenkasse. Und vergiss nicht, deine nebenberufliche Tätigkeit als Autor mit deinem Arbeitgeber abzuklären. Bevor wir einen Blick auf die Steuern für Autoren werfen, erläutern wir noch einmal kurz, inwiefern eine Gewerbeanmeldung nötig ist. Muss ich als Autor ein Gewerbe anmelden? Grundsätzlich müssen Autoren kein Gewerbe anmelden. Es gibt allerdings einige Ausnahmen. Möchtest du beispielsweise deine Bücher über einen eigenen Onlineshop verkaufen, ist eine Gewerbeanmeldung notwendig. Allerdings nicht, wenn du im Rahmen einer Lesung ein paar Bücher zum Erwerb anbietest. Kläre das am besten mit deinem Steuerberater oder Finanzamt ab. Auch wenn du Werbeartikel verkaufst oder einen eigenen Verlag gründest, unterliegt das der Gewerbesteuer. Wenn du ein Gewerbe anmeldest, bist du neben der Zahlung der Gewerbesteuer zu einer Mitgliedschaft bei der IHK, einer Eintragung ins Handelsregister und zur doppelten Buchführung verpflichtet. Welche Rechte und Pflichten rund um Steuern für Autoren musst du nun eigentlich beachten? Anmeldung der Tätigkeit und SteuerpflichtenUm die Autorentätigkeit aufzunehmen, sind einige Schritte notwendig. Du solltest Kontakt zum Finanzamt aufnehmen und deine Steuererklärung organisieren.Wie melde ich mich als freiberuflicher Autor an?Dem Finanzamt reicht ein formloses Schreiben als Anmeldung über deine schriftstellerische Tätigkeit. Daraufhin bekommst du einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den du ausgefüllt zurückschicken musst. Anschließend erhältst du eine Steuernummer. Der erste Schritt für die ordnungsgemäße Abwicklung der Steuern für Autoren ist geschafft.Steuern für Autoren: Die SteuererklärungIm ersten Jahr als Freiberufler zahlst du die Steuern normalerweise erst im Folgejahr, nachdem du die Steuererklärung erstellt und einen Bescheid erhalten hast. Kalkuliere dafür sicherheitshalber 25 bis 30 Prozent des Einkommens ein. Es kann sein, dass das Finanzamt eine Hochrechnung deines Umsatzes verlangt und eine Vorauszahlung festsetzt. Zu viel gezahlte Steuern bekommst du aber zurück.Als Freiberufler bist du verpflichtet, eine Steuererklärung zu erstellen und diese elektronisch bis 31. Juli des Folgejahres abzugeben. Solltest du die Frist nicht einhalten können, beantrage rechtzeitig eine Fristverlängerung (in der Regel möglich bis Ende September) – ansonsten droht eine Geldstrafe.Als Freiberufler bist du nicht zur doppelten Buchführung und zu einer Bilanz verpflichtet. Allerdings musst du eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) erstellen und die Anlage S für Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit ausfüllen. Hier kann dir eine Steuersoftware helfen.Für die elektronische Steuererklärung gibt es günstige und einfach zu bedienende Programme. Beliebt sind zum Beispiel die WISO-Software, Quicksteuer oder Smartsteuer. Diese Programme fragen mittels eines Interviews relevante Daten ab und führen dich so durch die Steuererklärung. Kompetente Beratung und Hilfe bietet außerdem ein Steuerberater. Sein Honorar kannst du, ebenso wie die Kosten für eine Steuersoftware, von der Steuer absetzen.Was ist die Kleinunternehmerregelung?Als nebenberuflicher Autor oder bei geringem Verdienst kannst du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Das bedeutet, du darfst im aktuellen Jahr nicht mehr als 22.000 Euro und im Folgejahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro verdienen. So musst du beispielsweise keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen, kannst umgekehrt aber auch die Vorsteuer für Ausgaben zurückerstatten. Für Autoren halten sich die Ausgaben meist ins Grenzen. Auch eine quartalsweise Umsatzsteuervoranmeldung entfällt für Kleinunternehmer.Steuern für Autoren: Was kann ich von der Steuer absetzen?Als freiberuflicher Autor kannst du alle Ausgaben, die mit der Tätigkeit einhergehen, von der Steuer absetzen. Das fängt beim Anspitzer an und hört beim Laptop auf. Dazu zählt Büro- und Schreibmaterial wie Stifte, Blöcke und Porto, die Einrichtung des Arbeitszimmers von Schreibtisch über Drucker und Laptop bis zur Leselampe und auch die anteilige Miete für ein separates Arbeitszimmer. Auch Weiterbildungskosten für Fachbücher oder Kurse an Schreibschulen inklusive Fahrtkosten und Verpflegungspauschale kannst du steuerlich geltend machen. Genauso kann dein Besuch auf der Buchmesse unter diese Ausgaben fallen. Internet- und Telefongebühren und ein Handy wird vom Finanzamt in der Regel anteilig anerkannt, weil davon auszugehen ist, dass diese auch privat genutzt werden. Auch die Renten- und Krankenversicherung ist steuerlich absetzbar, für nebenberuflich Selbstständige gibt es hier Grenzen. Was du als Freiberufler absetzen kannst, findest du auch auf dem Blog von Billomat. Ganz wichtig für alle nebenberuflichen Autoren: Die Ausgaben für deinen Hauptjob machst du in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend, für die Tätigkeit als Schriftsteller gibst du sie als Ausgaben an. Und was ist mit der Gewerbesteuer? Wenn du ein Gewerbe angemeldet hast, musst du zusätzlich zur Einkommensteuer und gegebenenfalls der Umsatzsteuer auch Gewerbesteuer zahlen. Den Antrag stellst du beim Gewerbeamt, das leitet deinen Gewerbeschein dann an das zuständige Finanzamt weiter. Die Gewerbesteuer kommt allerdings erst ab einem Umsatz von mehr als 24.500 Euro pro Jahr auf dich zu. Am Jahresende musst du eine Gewerbesteuererklärung abgeben. Sozialversicherungen als freiberuflicher Autor Bei den Sozialversicherungen musst du als hauptberuflicher Selbstständiger sowohl den Arbeitnehmer-, als auch den Arbeitgeberanteil zahlen. Immerhin hast du keinen Arbeitgeber mehr, der die Hälfte übernimmt. Dein Bruttohonorar ist also nicht ganz mit dem Bruttogehalt eines Arbeitnehmers zu vergleichen. Die Rentenversicherung ist für Selbstständige freiwillig, überlege dir also, ob du privat vorsorgen oder freiwillig Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen willst. Auch solltest du dir Gedanken darüber machen, zusätzlich eine Arbeitslosenversicherung, einen Rechtsschutz sowie eine Berufshaftpflicht oder eine Unfallversicherung abzuschließen. Grundsätzlich gilt: Als Selbstständiger kannst du keinen bezahlten Urlaub nehmen oder dich krankschreiben lassen. Du verdienst nur das, was du erwirtschaftest. Was ist die Künstlersozialkasse? Für viele Selbstständige ist die Krankenversicherung ein erheblicher Kostenpunkt, denn je nach Tarif können monatlich um die 800 Euro fällig werden. Die Rentenversicherung vernachlässigen viele Freiberufler komplett, da sie die monatlichen Kosten kaum tragen können. Für Künstler und viele Freiberufler gibt es daher die Künstlersozialkasse (KSK) zur finanziellen Absicherung und der Vermeidung von Altersarmut. Die Vorteile der Künstlersozialkasse Normalerweise müssen Selbstständige die Sozialversicherung komplett alleine tragen, da der Arbeitgeberanteil weg fällt. Hier springt die KSK ein und übernimmt diesen Anteil, so dass Versicherte nur noch die Hälfte der Beiträge zahlen müssen. Die andere Hälfte wird vom Bund mit 40 Prozent und aus den Beträgen von Unternehmen, die künstlerische und publizistische Leistungen beauftragen mit 10 Prozent, übernommen. Die Beiträge der Versicherten sind an das Einkommen gebunden, freiwillig versicherte Selbstständige haben dagegen einen Mindestbeitrag von aktuell etwa 160 Euro. Die KSK ist übrigens keine Krankenkasse, sondern springt nur bei der Beitragszahlung ein. Eine gesetzliche oder private Krankenversicherung wählst du unabhängig von der KSK. Die Nachteile der Künstlersozialkasse Mit steigendem Honorar erhöht sich natürlich auch der absolute Betrag, den man in die Rentenversicherung einzahlen muss. Zudem ist der Antragsprozess etwas mühsam, da man zahlreiche Dokumente vorlegen muss. Aber: Wer einmal über die KSK versichert ist, kommt so schnell nicht wieder raus, solange er publizistisch tätig ist. Voraussetzungen für eine Aufnahme in die KSK Wer hauptberuflich als Schriftsteller tätig ist und über der Geringfügigkeitsgrenze von 3.900 Euro Einnahmen im Jahr liegt, der hat gute Chancen, bei der KSK aufgenommen zu werden. Eine Ausnahme gilt für Einsteiger. In den ersten drei Jahren nach Aufnahme der Tätigkeit ist es möglich, weniger zu verdienen. Aber: Die schriftstellerische oder publizistische Arbeit muss der Hauptberuf sein. Auch darf man nicht mehr als einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, da die Tätigkeit dann hauptsächlich nicht mehr publizistisch, sondern unternehmerisch ist. Wie kommen die Beiträge zustande? Am Jahresende wird man von der KSK zu einer Schätzung des Einkommens für das Folgejahr aufgefordert. Wenn sich im Verlauf des Jahres Änderungen ergeben, sollten diese nachgemeldet werden. Dann werden die Beiträge nach oben oder unten angepasst. Eine rückwirkende Erhöhung oder Senkung ist allerdings nicht möglich. Jedes Jahr kontrolliert die KSK bei etwa fünf Prozent der Versicherten, ob das Einkommen korrekt geschätzt wurde oder Änderungen gemeldet wurden. Abweichungen in geringem Maße sind aber erlaubt. Aktuell liegen die Sätze bei 18,6 Prozent für die Rentenversicherung und 14,6 Prozent für die Krankenversicherung. Hier kommen noch 3,05 Prozent Pflegeversicherung dazu, für Kinderlose 3,4 Prozent. Als Mitglied der KSK zahlst du die Hälfte dieser Prozentsätze bezogen auf dein Jahresarbeitseinkommen, also Betriebseinnahmen minus -ausgaben. Fazit Wenn du zuerst nebenberuflich in die schriftstellerische Tätigkeit startest, kannst du dich Schritt für Schritt an Anmeldung und Steuererklärung heranwagen. Sobald es allerdings zum Hauptberuf wird, solltest du dich auch mit der Mitgliedschaft bei der KSK auseinandersetzen, um nicht die kompletten Sozialversicherungskosten zahlen zu müssen. Ganz gleich, ob die Verkaufszahlen für dein Buch ab dem ersten Tag in die Höhe schnellen oder du nur wenige Exemplare verkaufst, vergiss nicht, die freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt anzumelden. 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