Amtsgericht Tiergarten bewilligt Haftungsverschonung im Falle angeblicher gemeinschaftlicher schwerer Körperverletzung

In der Strafsache wegen angeblicher schwerer Körperverletzung in Mittäterschaft erwirkte Rechtsanwalt Rubinstein für seinen Mandanten am 03.08.12 einen Haftungsverschonungsbeschluss. Der Haftbefehl vom 22.07.12 warf dem Angeklagten vor, zusammen mit einem anderen, zwei Männer in Berlin Schöneberg beleidigt, bedroht und an Körper und Gesundheit geschädigt zu haben. Am Tatabend hielt sich der Angeklagte mit einem Bekannten in einem offenen Restaurant auf. Beide wiesen bereits erhöhten Blutalkoholgehalt auf, als sie eine Bedrängnis durch zwei sich in der Nähe befindliche Männer empfanden. Der Mandant soll daraufhin eine an diesen gerichtete Beleidigung geäußert haben. Laut Haftbefehl folgten angeblich der Mandant und sein Begleiter den beiden, um sie aus nächster Nähe körperlich anzugreifen. Die Geschädigten suchten sodann, zwecks Polizeirufs, ein Restaurant auf.Nachdem der Mandant und sein Begleiter sich bereits abgewandt und entfernt hatten, lief ihnen einer der „Geschädigten hinterher, woraufhin der Mandant diesem mit Gewalt gedroht haben soll und als dieser nicht abließ dies in die Tat umsetzte. Die Handlung verlagerte sich zurück in die Gaststätte, in der der Fuß des zweiten Geschädigten im Türrahmen eingeklemmt wurde. Sogleich wurde die weitere Ausführung der strafbaren Handlung aber auch eingestellt. Das Amtsgericht Tiergarten erließ Haftbefehl gegen den Mandanten.Es bestünde dringender Tatverdacht aufgrund mehrerer Zeugenaussagen.Haftgrund sei eine zu befürchtende Flucht. Die Tatsache, dass der Beklagte verheirateter Familienvater ist, sei hierfür kein Hinderungsgrund.Schließlich wäre das Untertauchen in einer Großstadt wie Berlin mit daraus resultierender Unerreichbarkeit für das Gericht eine naheliegende Fluchtvariante, die eine Person in diesem Umstand vollziehen könne. Rechtsanwalt Rubinstein machte in der Haftprüfung deutlich, dass es sich bei der Handlung um eine auf Alkoholisierung beruhende Spontantat handelte. Der Mandant verfügte zudem über ein leeres Vorstrafenregister. Ferner gibt Herr Rubinstein zu bedenken, dass eine Fluchtgefahr sowohl aufgrund der zwei kleinen Kinder des Angeklagten, als auch wegen seiner Position als Inhaber zweier in Berlin ansässiger Unternehmen mit insgesamt sieben Angestellten, äußerst unwahrscheinlich sei. Der weitere Haftvollzug würde beide Firmen ruinieren, sieben Angestellten die Arbeitsstelle kosten und letztlich der Familie des Angeklagten die Existenzgrundlage rauben. Daraufhin entließ das Amtsgericht Tiergarten mit Beschluss vom 03.08.12 den Angeklagten nach 13 Tagen gegen Auflagen aus dem Haftvollzug. http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/beleidigt-und-bewusstlos-gepruegelt-schwulenfeindlicher-angriff-in-schoeneberg/6906124.html http://www.berliner-zeitung.de/berlin/ueberfall-in-berlin-schoeneberg-haftbefehle-nach-angriff-auf-schwule,10809148,16693836.html Der Beitrag Amtsgericht Tiergarten bewilligt Haftungsverschonung im Falle angeblicher gemeinschaftlicher schwerer Körperverletzung erschien zuerst auf Rechtsanwalt Rubinstein Berlin.

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