Amtsgericht Trier entschied über Handy-Blitzer -- Mertens: Ein Urteil für mehr Verkehrssicherheit --

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt das Verwenden sogenannter Handy-Blitzer-Aufnahmen bei der Urteilssprechung des Amtsgerichtes Trier in einem Bußgeldverfahren. Das Trierer Urteil entfalte eine bundesweite Bedeutung, betonte der für Verkehrspolitik verantwortliche stellvertretende GdP-Vorsitzende Michael Mertens am Freitag in Düsseldorf. Die Ablenkung am Steuer sei eine der häufigsten Unfallursachen, sagte Mertens. Nicht selten führten derlei Unfälle zu schwersten Folgen. Das Gericht habe mit dem Zulassen der Aufnahmen ein wichtiges und richtiges Signal gesetzt. Er verfolge nun mit Spannung, ob das Urteil weitere Instanzen überstehen werde.

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Blitzer-App: OLG verbietet Nutzung auch für Beifahrer

Hartes Urteil. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat jetzt auch Mitfahrern die Nutzung einer Blitzer-App während der Fahrt untersagt. Nach dem Urteilsspruch können sich Temposünder hinter dem Steuer nun nicht mehr herausreden, ein Beifahrer hätte die

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Blitzer-Fotos unverwertbar: Laser von „Poliscan Speed“ misst falsch

Wenn Sie in letzter Zeit geblitzt worden sind, sollten Sie überprüfen mit welchem Gerät Ihre Blitzer-Fotos geschossen worden sind. Das Amtsgericht Mannheim hat entschieden, dass alle Bilder, die durch das Lasergerät „Poliscan Speed“ entstanden, wegen über

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Asyl. Integration. Sicherheit. 30 Jahre Kooperation in Trier

Gemeinsam mit zahlreichen Ehrengsten haben die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), das Bundesamt fr Migration und Flchtlinge (BAMF) sowie die Ermittlungsgruppe Migration (EG Migration) der Polizeiinspektion Trier das 30-jhrige Bestehen des Aufn

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Nach Urteil des OLG Frankfurt: Flightright fordert und bietet mehr Buchungssicherheit für Reisende

Reisende, die rechtzeitig am Flughafen waren und Ihren Flug aufgrund von zu langsamen Sicherheitschecks verpassen, können von der Bundesrepublik Schadensersatz verlangen. Das entschied das Oberlandesgericht (Aktenzeichen 1 U 220/20) und sprach zwei Kläger

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Etappensieg für die Verbraucherrechte

Urteil im Fall TUIfly: EuGH wertet den “wilden Streik” im Herbst 2016 nicht als außergewöhnlichen Umstand Berlin, 17. April 2018 – Der Europäische Gerichtshof entschied heute, dass die massenhaften Krankmeldungen der TUIfly-Mitarbeiter, die im Herbst 2016

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