Anpassungen in der Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG)

Im Rahmen des Klima­schutz­programmes 2030 entwickelt die Bundes­regierung die Förderung für energie­effiziente Gebäude kontinuierlich weiter. Die aktuelle „Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG)“ gilt nach dem Gebäude­energie­gesetz für alle Wohngebäude, z. B. für Eigentums­wohnungen, Ein- und Mehr­familien­häuser oder Wohnheime für alle Nichtwohngebäude, z. B. für Gewerbe­gebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima­schutz (BMWK) wird die Bundes­förderung für effiziente Gebäude zum 28.07.2022 anpassen: Bei Sanierung entfällt die Förderung der Effizienz­haus-Stufe 100 / Effizienz­gebäude-Stufe 100 und der individuelle Sanierungs­fahrplan (iSFP-Bonus). Die Kredit­förderung der Einzel­maßnahmen bei der KfW wird eingestellt. Die Zuschuss­förderung der Einzel­maßnahmen beim BAFA bleibt bestehen. Die Förderung von gas­betriebenen Anlagen und den damit einher­gehenden Umfeld­maßnahmen wird gestrichen. Bei Sanierung, Neubau und Kauf werden Kredit­höchst­beträge und Tilgungs­zuschüsse angepasst. Quelle: KfW Der Beitrag Anpassungen in der Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG) erschien zuerst auf Dipl.-Ing. Architekt Stephan Wirdeier.

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Neue Bundesförderung bei der KfW gestartet

Förderung Effizienzhäuser KfW Zum 01.07.2021 ist die „Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG)“ bei der KfW-Bank gestartet: Kredite und Zuschüsse für alle Wohngebäude und für alle Nichtwohngebäude.  Hier gelangen Sie direkt zum Förderprogramm der KfW

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Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Neustart der BEG – Anträge ab dem 22.02.2022 für Sanierungsvorhaben Mit Wirkung vom 24.01.2022 wurde die BEG wegen der fehlenden Verfügbarkeit von Haushalts- mitteln mit einem vorläufigen Antrags- und Zusagestopp belegt. In Abstimmung mit dem Bundes- m

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Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)-Neustart

1. Weiterentwicklung der BEG im Neubau 1.1. Stufe 1 – Restart Neubau ab dem 20.04.2022 In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) können ab dem 20.04.2022 neue Anträge für den Neubau von energieeffizienten Gebäuden

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Lösung für KfW Gebäudeförderung steht

01.02.2022  GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG  Energiewende im Gebäudebereich Die Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz, für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, und der Finanzen haben sich auf ein gemeinsames Vorgehen zur Bundesförderung für ef

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Energiesparen für mehr Unabhängigkeit

Arbeitsplan EnergieeffizienzDas Bundeswirtschaftsministerium hat einen Arbeitsplan Energieeffizienz vorgelegt. Demnach dürfte sich einiges bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude ändern.  Hier gelangen Sie direkt zum Artikel des Gebäudeenergieberat

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