Im Rahmen des Klimaschutzprogrammes 2030 entwickelt die Bundesregierung die Förderung für energieeffiziente Gebäude kontinuierlich weiter. Die aktuelle „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ gilt nach dem Gebäudeenergiegesetz für alle Wohngebäude, z. B. für Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser oder Wohnheime für alle Nichtwohngebäude, z. B. für Gewerbegebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) wird die Bundesförderung für effiziente Gebäude zum 28.07.2022 anpassen: Bei Sanierung entfällt die Förderung der Effizienzhaus-Stufe 100 / Effizienzgebäude-Stufe 100 und der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP-Bonus). Die Kreditförderung der Einzelmaßnahmen bei der KfW wird eingestellt. Die Zuschussförderung der Einzelmaßnahmen beim BAFA bleibt bestehen. Die Förderung von gasbetriebenen Anlagen und den damit einhergehenden Umfeldmaßnahmen wird gestrichen. Bei Sanierung, Neubau und Kauf werden Kredithöchstbeträge und Tilgungszuschüsse angepasst. Quelle: KfW Der Beitrag Anpassungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erschien zuerst auf Dipl.-Ing. Architekt Stephan Wirdeier.
Förderung Effizienzhäuser KfW Zum 01.07.2021 ist die „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ bei der KfW-Bank gestartet: Kredite und Zuschüsse für alle Wohngebäude und für alle Nichtwohngebäude. Hier gelangen Sie direkt zum Förderprogramm der KfW
zum Artikel gehenNeustart der BEG – Anträge ab dem 22.02.2022 für Sanierungsvorhaben Mit Wirkung vom 24.01.2022 wurde die BEG wegen der fehlenden Verfügbarkeit von Haushalts- mitteln mit einem vorläufigen Antrags- und Zusagestopp belegt. In Abstimmung mit dem Bundes- m
zum Artikel gehen1. Weiterentwicklung der BEG im Neubau 1.1. Stufe 1 – Restart Neubau ab dem 20.04.2022 In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) können ab dem 20.04.2022 neue Anträge für den Neubau von energieeffizienten Gebäuden
zum Artikel gehen01.02.2022 GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG Energiewende im Gebäudebereich Die Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz, für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, und der Finanzen haben sich auf ein gemeinsames Vorgehen zur Bundesförderung für ef
zum Artikel gehenArbeitsplan EnergieeffizienzDas Bundeswirtschaftsministerium hat einen Arbeitsplan Energieeffizienz vorgelegt. Demnach dürfte sich einiges bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude ändern. Hier gelangen Sie direkt zum Artikel des Gebäudeenergieberat
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