Antrag auf Sozialleistungen: Bestattungsvorsorge geschützt

Wer Sozialleistungen beziehen möchte, muss zunächst vorhandenes Vermögen aufbrauchen. Wenn dies jedoch für die eigene Bestattung gedacht ist, gilt es als geschützt. Für ein Gericht blieb die Frage zu klären: Welche Geldsumme ist hier angemessen? Grenze des Angemessenen nicht überschritten Münster (dpa/tmn) Wer Sozialleistungen beantragen will, muss eine größere Bestattungsvorsorge vorher nicht zwingend auflösen. Die Grenze des Angemessenen ist erst bei völlig überzogenen oder luxuriösen Wünschen für die eigene Bestattung überschritten, erklärt die Verbraucherinitiative Aeternitas. Im einem vor dem Verwaltungsgerichts Münster verhandelten Fall (Az.: 6 K 4230/17) hatte die Bewohnerin eines Pflegeheims Pflegewohngeld beantragt. Zuvor hatte sie einen Vorsorgevertrag in Höhe von 10.500 Euro für eine Erdbestattung abgeschlossen. Aus Sicht der zuständigen Sozialbehörde war dies zu viel. Die Frau sollte erst dieses Vermögen aufbrauchen, bevor sie Leistungen beziehen kann. Vermögen kann nicht aufgelöst werden Das sah das Gericht jedoch anders: Die Höhe des Vertrages für eine Erdbestattung bewege sich im üblichen Rahmen, befanden die Richter. Den Vertrag aufzulösen hätte für die Klägerin eine unzumutbare Härte bedeutet. Das geringe Einkommen der Antragstellerin dürfe nach Ansicht der Richter nicht dazu führen, die Gestaltungswünsche und Kosten für ihre Bestattung einzuschränken zum Beispiel bis auf Sozialhilfeniveau. Auch dass der Vertrag eine finanzielle Reserve von knapp 1000 Euro für mögliche zukünftige Preissteigerungen enthalte, war aus Sicht des Verwaltungsgerichts nicht zu beanstanden. https://www.merkur.de/leben/antrag-auf-sozialleistungen-bestattungsvorsorge-geschuetzt-zr-11386239.html Entscheidung des Verwaltungsgerichts Der Beitrag Antrag auf Sozialleistungen: Bestattungsvorsorge geschützt erschien zuerst auf Bestattungshaus Pingel.

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Einblick in die Bestattungsvorsorge mit Herrn Tristan Thies vom Bestattungsinstitut an der Hahnheide in Trittau

Im idyllischen Trittau, umgeben von der Natur der Hahnheide, befindet sich das renommierte Bestattungsinstitut an der Hahnheide.Hier steht Herr Tristan Thies, der einfühlsame Geschäftsführer, Rede und Antwort, um einen Einblick in die Welt der Bestattungs

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Bestattungsvorsorge

Alles, was Sie über Bestattungsvorsorge wissen müssen In einer Welt voller Unsicherheiten spielt Vorsorge eine essenzielle Rolle in unserem alltäglichen Leben. Viele Menschen sorgen für ihre finanzielle Zukunft und Gesundheit vor, jedoch bleibt ein kri

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Geschützt: Test

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Geschützt: Silhouette Cameo 5

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Fristverlängerung KFW Zuschussvariante

Mahlzeit, Wir haben 01/2022 eine Zuschussvariante für ein KFW 55 Haus beantragt und auch eine Bestätigung. Die Maßnahme muss ja innerhalb von 24 Monaten umgesetzt werden. Im Merkblatt steht: Auf begründeten Antrag kann die Frist auf 48 Monate verlängert

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