Arbeiten im Sicherheitsdienst ist mehr als nur Qualifikationen nach § 34a GewO!

Siehst du das auch so? Dann komme zu uns in die Firma!   Für das Arbeiten im Sicherheitsdienst, findet sich die gesetzliche Grundlage hierfür im § 34a Gewerbeordnung sowie in der Bewachungsverordnung. Je nach Tätigkeit wird mindestens die Unterrichtung nach § 34a Abs. 2 Nr. 1 GewO oder die Sachkundeprüfung nach § 34a Abs. 2 Nr. 2 GewO gefordert. Das ist die gesetzliche Grundlage zusammen mit der persönlichen Zuverlässigkeit, ein eintragungsfreies Führungszeugnis, um im Sicherheitsdienst arbeiten zu dürfen. Dazu kommen noch so genannte Soft Skills, persönliche Kompetenzen! Einige Verhaltensweisen sind im Job selbstverständlich. Dazu gehören unter anderem:     Zuverlässigkeit     Pünktlichkeit     Diskretion     Loyalität     Leistungsbereitschaft Darüber hinaus leget man noch großen Wert auf folgende Soft Skills:     Teamfähigkeit     Flexibilität     Integrationsvermögen     Sorgfältigkeit     Schnelle Auffassungsgabe     Professionelles Auftreten     anderen Menschen mit Toleranz, Respekt und Empathie begegnen,     Deutsche Sprachkenntnisse der Stufe C1 und              im Sicherheitsdienst keinen Job, sondern Ihre Berufung sehen.   Siehst du das genau so? Dann bist du bei uns richtig! Wir würden uns freuen, wenn wir dich dann zukünftig bei uns im Team begrüßen dürfen! Schreibe uns heute noch eine Bewerbung! Impressum Blank Dienstleistungen GmbH Stadtweg 9 63869 Heigenbrücken Vertreten durch: Christoph Blank Kontakt: Telefon: 06020 / 9787 882 Telefax: 06020 / 9787 892 E-Mail: info@blank-security.de Schauen Sie sich auch unser komplettes Leistungsspektrum jetzt genauer an. komplettes Leistungsspektrum Haben Sie noch weitere Fragen , dann zögern Sie nicht uns zu kontaktieren: Kontakt

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