Neues aus der Rechtsprechung zur Scheinselbständigkeit: Abgrenzenung zwischen Arbeits-, Sozial- und Strafrecht, insbesondere bei Heil-, Erziehungs- und Lehrberufen Für die Beurteilung der rechtlichen Einordnung sowohl für die sozialrechtlich als auch für die arbeitsrechtlich relevante Arbeitnehmereigenschaft ist bekanntlich nicht die vertragliche Gestaltung auf dem Papier maßgeblich. Entscheidend sind vielmehr (alleine) die tatsächlichen Verhältnisse bei der Vertragsdurchführung. [] Der Beitrag Arbeitsrecht: Scheinselbständigkeit bei Heilberufen, Erziehern und Lehrern erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Sparla Haas.
Die nahtlose Verlängerung der Elternzeit über die ersten beiden Lebensjahre eines Kindes hinaus ist nicht von der Zustimmung des Arbeitgebers abhängig. Der Beitrag Arbeitsrecht: Elternzeit und Teilzeit erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Sparla Haas.
zum Artikel gehenDie bloße Hintereinanderschaltung von Schulferien und Elternzeit reicht für die Annahme einer rechtsmißbräuchlichen Gestaltung der Lage der Elternzeit durch eine Lehrkraft nicht aus. Der Beitrag Arbeitsrecht: Elternzeitabschnitte nach Geburt des Kindes er
zum Artikel gehenArbeitnehmer haben keinen Anspruch auf Stückelung ihres Jahresurlaubs. Der Beitrag Arbeitsrecht: Urlaubsanspruch auf halbe Tage oder Stückeln des Jahresurlaubs? erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Sparla Haas.
zum Artikel gehenSeit 1.9.2020 gilt in französischen Unternehmen Maskenpflicht. Ausnahmen nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich. The post Anwalt Frankreich Arbeitsrecht | COVID-19: Maskenpflicht in französischen Unternehmen appeared first on Blog der Kanzlei
zum Artikel gehenAngabe von Kündigungsgründen durch den Arbeitgeber im Kündigungsschutzprozess: Es besteht keine Pflicht des Arbeitgebers, bei einer Kündigung außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes die angenommenen Kündigungsgründe aufzuklären. ( Urteil des LAG Berlin-Bra
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