Bundesarbeitsministerium legt Gesetzentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes vor
Bundesarbeitsministerium legt Gesetzentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes vor
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zum Artikel gehenAb dem 1. Januar 2021 sind Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter systematisch zu erfassen. Dies betrifft alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, unabhängig davon, ob sie in Vollzeit, Teilzeit oder
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