AsF Regensburg steht hinter Kristina Hänel: Informationen zum Schwangerschaftsabbruch dürfen nicht strafbar sein

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat zuletzt die Verurteilung der Gie ener Allgemeinmedizinerin, Kristina H nel, wegen Werbung f r den Abbruch der Schwangerschaft f r rechtskr ftig erkl rt und die von der rztin eingelegte Revision verworfen. Begr ndet wurde dies damit, dass ihre Homepage nicht nur dar ber informiert habe, dass sie Schwangerschaftsabbr che durchf hre, sondern ber das Wie . Die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (AsF) Regensburg erkl rt sich solidarisch mit Kristina H nel und fordert gr tm gliche Informationsfreiheit f r Frauen ein. Die derzeitige Rechtslage verbietet es rztinnen wie Frau H nel, auf ihrer Website ber diese Eingriffe zu informieren. Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen wollen, m ssen aber doch die M glichkeit haben, sich ausreichend dar ber zu informieren. Die Rechtslage sollte mit Blick auf die Selbstbestimmung der Frau umgehend ge ndert werden , fordert SPD-Bundestagskandidatin und stellvertretende Vorsitzende der AsF Regensburg, Dr. Carolin Wagner. Eine Neuregelung des Paragraphen 219a StGB l sst es seit dem Fr hjahr 2019 zwar zu, dass rzt*innen dar ber aufkl ren d rfen, dass sie Schwangerschaftsabbr che durchf hren. Sie d rfen aber immer noch nicht dar ber informieren, wie diese durchgef hrt werden. Dass rzt*innen, die etwa auf ihrer Website ber Methodik und Ablauf eines Schwangerschaftsabbruchs hinweisen, schlimmstenfalls eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren droht, ist doch grotesk. Gerade weil ein Schwangerschaftsabbruch einen gravierenden medizinischen Eingriff darstellt, sollten rzt*innen fr hzeitig dar ber aufkl ren d rfen und betroffene Frauen sollten m glichst ohne H rden an relevante Informationen kommen , sagt Juristin und Vorsitzende der SPD-Frauen Regensburg, Claudia Neumaier. Beschlusslage der SPD ist, dass eine Abschaffung des 219a StGB l ngst berf llig ist. Bis zu einer nderung der Gesetzeslage werden sich rzt*innen, die ber die Durchf hrung ihrer medizinischen Eingriffe auf dem Gebiet informieren, weiterhin einer Strafbarkeit ausgesetzt sehen m ssen und die Informationsfreiheit betroffener Frauen bleibt eingeschr nkt.

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