Der Förderhöchstbetrag beträgt bis zu € 1 Mio. pro Unternehmen, soweit es der durch die EU-Kleinbeihilfenregelung eingeräumte Beihilfenrahmen des Unternehmens zulässt.
Der Förderhöchstbetrag beträgt bis zu € 1 Mio. pro Unternehmen, soweit es der durch die EU-Kleinbeihilfenregelung eingeräumte Beihilfenrahmen des Unternehmens zulässt.
zum Artikel gehenNach Bundesfinanzhof-Rechtsprechung sind Abfindungen anlässlich der Beendigung eines Dienstverhältnisses im Ansässigkeitsstaat zu besteuern.
zum Artikel gehenHier bekommen Sie unsere Wocheninfo als PDF-Dokument: Wocheninfo KW 45 Der Beitrag Wocheninfo KW 45 / 07. bis 11. November 2022 erschien zuerst auf NOVUM – Das Obst- und Gemüseabo.
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