Austausch mit dem Bundeswahlbeauftragten

Nach der Wahl ist vor der Wahl: Ein knappes Jahr nach den Sozialwahlen hat sich der ACA-Bundevorstand mit Peter Weiß in Berlin getroffen. Neben einer gemeinsamen Reflexion der vergangenen Wahl ging es auch um den Blick nach vorne. Fast ein Jahr nach den Sozialwahlen 2023 haben sich Mitglieder des ACA-Bundesvorstandes mit dem Bundeswahlbeauftragten Peter Weiß zum gemeinsamen Austausch getroffen. Als anerkannte Arbeitnehmerorganisationen nehmen die drei Verbände der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Arbeitnehmer-Organisationen (ACA) alle sechs Jahre an den Sozialwahlen teil. Über das Engagement von mehreren hundert Mandatsträger*innen wirken die drei Verbände aktiv bei der Selbstverwaltung von Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Rentenversicherung mit. Im Rahmen der zurückliegenden Sozialwahlen bestand erstmals die Möglichkeit, an einer bundesweiten Abstimmung digital teilzunehmen. Davon wurde, wie Peter Weiß erläuterte, zwar nur selten Gebrauch gemacht. Dennoch zeigte er sich zufrieden, da mit der Möglichkeit einer online-gestützten Abstimmung ein erster Schritt gemacht sei, auf dem für die Sozialwahlen 2029 aufgebaut werden könne. Über insgesamt 60 Tage konnte zu jeder Uhrzeit digital abgestimmt werden. Neben dem Bundesvorsitzenden der ACA, Andreas Luttmer-Bensmann nahmen Kathrin Zellner und Alexander Suchomsky an dem Austausch teil. Zellner dankte dem Bundeswahlbeauftragten dafür, dass er für eine gesteigerte öffentliche Wahrnehmung gesorgt habe. So seien nicht nur die vielen Hinweisplakate während der Wahlphase im Straßenbild deutlich ins Auge gefallen, sondern auch die erstmals im öffentlich-rechtlichen Fernsehen übertragene Werbung. Umso ernüchternder sei vor diesem Hintergrund der Rückgang der Wahlbeteiligung gewesen, wie die Runde übereinstimmend feststellte. Die Beteiligung bei der Wahl zur Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund war im Vergleich zu den vorherigen Sozialwahlen um ein Viertel gesunken. Auch bei den Ersatzkassen war sie abgesackt. Im Gespräch betonte Weiß, dass angesichts eines solchen Rückgangs über Veränderungen nachgedacht werden müsse. Es müsse deutlicher werden, dass die soziale Selbstverwaltung gelebte Demokratie sei. Arbeitgeber*innen und Versicherte hätten die Möglichkeit, die Sozialversicherung aktiv mitzugestalten. Um die Bekanntheit der sozialen Selbstverwaltung langfristig zu steigern, müsse man unter anderem in der schulischen Bildung ansetzen. Niemand sollte die Schule verlassen, ohne das System der sozialen Sicherung und die damit verbundene Selbstverwaltung durch die Versicherten kennengelernt zu haben. Der ehemalige Bundestagsabgeordnete Peter Weiß ist seit 2021 für die Umsetzung der Sozialwahlen verantwortlich, gemeinsam mit seiner Stellvertreterin Doris Barnett. Er ist langjähriges Kolping-Mitglied und leitete bis zu seinem Ausscheiden den Arbeitnehmerflügel der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag. Im Laufe des Jahres werden Weiß und Barnett ihren Abschlussbericht präsentieren, der unter anderem Empfehlungen für eine Weiterentwicklung der Sozialwahlen beinhalten wird. Durch das Engagement in den Verwaltungsräten und Vertreterversammlungen von mehr als 40 Sozialversicherungsträgern ist die ACA der zweitgrößte Akteur im Bereich der Sozialwahlen, direkt nach den Gewerkschaften. Mehrere hundert Engagierte bringen sich nicht nur bei der Aufsicht der Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Rentenversicherungsträger ein, sondern auch als ehrenamtliche Versichertenberater*innen sowie als Laienrichter*innen an Arbeits- und Sozialgerichten. Der Beitrag Austausch mit dem Bundeswahlbeauftragten erschien zuerst auf ACA.

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