Die Finanzaufsicht BaFin hat den Verdacht, dass die Betreiberin der Website lblv.com, die LBLV Ltd., Verbraucherinnen und Verbrauchern unerlaubt Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet. Eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) hat sie dazu nicht. Auf der beschriebenen Website lassen sich keine Hinweise auf den Geschäftssitz bzw. die Geschäftsadresse der LBLV Ltd. finden. [] Der Beitrag BaFin ermittelt gegen Betreiberin der Website lblv.com erschien zuerst auf Diebewertung.
Die BaFin hat den Verdacht, dass der Betreiber der Website mttrade.io Verbraucherinnen und Verbrauchern unerlaubt Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet. Der unbekannte Betreiber hat keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Wertp
zum Artikel gehenDie Finanzaufsicht BaFin informiert über den Verdacht, dass der Betreiber der Website tfimarkets24.com Verbraucherinnen und Verbrauchern unerlaubt Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet. Eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem We
zum Artikel gehenDie „Acadian Invest Ltd“ wendet sich an Verbraucherinnen und Verbraucher, um ihnen Aktien und Festgeldanlagen anzubieten. Die Finanzaufsicht BaFin stellt klar, dass die Gesellschaft, die auch als „Acadian-Investment GmbH“ auftritt, keine Erlaubnis dazu ha
zum Artikel gehenDie „Zinsqurve Navellier Associates, Inc“ bietet Verbraucherinnen und Verbrauchern über die Website zinsqurve.de u.a. angebliche Festgeldanlagen bei ausländischen Kreditinstituten sowie weitere Bank- und Finanzdienstleistungs-geschäfte an. Die Finanzaufs
zum Artikel gehenDie Finanzaufsicht BaFin warnt, dass bislang unbekannte Täter den Namen der Deeland Investments Ltd., London, missbrauchen und damit in Deutschland unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen anbieten. Die Deeland Investments Ltd. steht in keinerl
zum Artikel gehen