BAföG verheiratet Freibeträge und Anrechnung des Ehepartner-Einkommens

Im Falle der Beantragung von BAföG durch verheiratete Studenten werden für die Berechnung der Leistungen verschiedene Kriterien berücksichtigt: Einerseits finden die finanziellen Verhältnisse des Antragstellers Beachtung, sprich: dessen positives Einkommen im Vergleich zu den monatlichen Ausgaben für Miete, Versicherungen etc. Wird das Einkommen des Partners angerechnet? Beantragt ein Student BAföG wird grundsätzlich der finanzielle Hintergrund geprüft, sofern es sich nicht um elternunabhängiges BAföG handelt. Dabei wird vorhandenes Einkommen berücksichtigt und auf den BAföG-Bedarf angerechnet, was eigenes Einkommen, das Einkommen der Eltern und eben auch das des Ehepartners bzw. eingetragenen Lebenspartners betrifft. Hierbei wird allerdings in erster Linie die Einkommenshöhe des Ehegatten mit einbezogen. Wenn diese Höhe nicht angemessen ist, werden die Einkommen der Eltern mit eingerechnet, jedoch sind diesbezüglich auch gewisse Freibeträge möglich; eine entsprechende Grundlage bildet der Steuerbescheid aus dem Vorjahr. Welche Freibeträge und andere Vorteile gelten? Verheirateten oder in Lebenspartnerschaft lebenden Eltern des Antragsteller steht beim BAföG nach § 25 BAföG ein monatlicher Grundfreibetrag in Höhe von 2.415 Euro zu. Ehegatten oder Lebenspartnern des Antragstellenden steht ein Grundfreibetrag von 1.605 Euro pro Monat zu sowie ein Freibetrag je unterhaltspflichtigem Kind in Höhe von 730 Euro. Der Freibetrag pro Kind gilt nur, wenn beide Elternteile für ihre Kinder aufkommen und die Kinder nicht gleichermaßen eine ausbildungsunterstützende Maßnahme erhalten. Unter Berücksichtigung dieser und weiterer Freibeträge wird zusätzlich 50 Prozent des Einkommens des Ehepartners plus 5 Prozent pro Kind (siehe Freibetragsregelung) nicht angerechnet. Detaillierte Informationen zu allen geltenden Freibeträgen unter BAföG Einkommen – Freibetrag und Hinzuverdienst. Es besteht Kindergeldanspruch Bei (miteinander) verheirateten Studierenden besteht übrigens auch ein Kindergeldanspruch, selbst wenn beide studieren. Bedingung ist, dass das Kind durch die Eltern bzw. durch die Leistungsempfänger versorgt wird, obwohl die Einkünfte des Ehepartners zu niedrig für eine angemessene Versorgung sind. Neuberechnung der BAföG-Leistung bei Einkommensänderung Im Falle eines Arbeitsplatzverlustes und sobald ein geringeres Einkommen zu verzeichnen ist, kann ein Antrag auf Neuberechnung der BAföG-Leistungen gestellt werden. Ein BAföG-Aktualisierungsantrag ist auch dann möglich, wenn sich aufgrund eines Arbeitsplatzwechsels das regelmäßige, positive Einkommen des Ehepartners reduziert. Die erneute Leistungserbringung wird umgehend gezahlt wird, auch wenn noch kein tatsächlicher Nachweis seitens des Antragstellers erbracht wurde. Somit soll zugunsten des Studenten vermieden werden, dass aufgrund einer möglichen Wartezeit (bedingt durch den erneuten Bearbeitungsvorgang) ein finanzieller Engpass entsteht. Dennoch muss sich jeder Leistungsempfänger auch bewusst sein, dass das BAföG-Amt bei Nichtvorlage eines entsprechenden Nachweises berechtigt ist, eine Rückzahlung der bislang gezahlten Gelder zu verlangen. Wie wird der BAföG-Bedarf ermittelt? Die Bedarfsermittlung erfolgt zunächst anhand fiktiver Geldwerte, sprich: es liegen Statistiken zugrunde, von wie viel Geld ein Student bzw. miteinander verheiratete Studenten (mit bzw. ohne Kind) leben können. Hierzu werden die fixen Versicherungskosten und Mietaufwendungen etc. hinzuaddiert. Somit ermittelt man den Förderhöchstbetrag. Berücksichtigt werden bei der Berechnung neben Ehegattengehältern und anderen Einkünften auch die oben bereits angesprochenen Freibeträge. Wie genau die Einkommensanrechnung erfolgt, was als Einkommen zählt und in welcher Höhe Freibeträge berücksichtigt werden erfährst du anschaulich dargestellt unter BAföG Einkommen Anrechnung So ermittelst du deinen BAföG-Förderbetrag. Nutze zur einfachen Bedarfsermittlung unseren kostenlosen BAföG-Rechner mit allen aktuellen Zahlen und Daten unter BAföG-Rechner. Bildnachweis: Andrei Zveaghintev / shutterstock.com

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