bAV auch für Personengesellschaften möglich (OHG, KG, GmbH Co. KG, GbR*, PartG)

bAV auch für Personengesellschaften möglich (OHG, KG, GmbH & Co. KG, GbR*, PartG) Durch eine Änderung im KöMoG ist nun auch bAV für o.g. Gesellschaftsformen möglich. Jetzt zu bAV beraten lassen Hierbei sind Besonderheiten zu beachten: erst nach Gründungsjahr möglich Beratung durch Steuerberater zwingend notwendig (elektronischer Antrag) bei der Anbieter der Versicherer/ Tarife sind Besonderheiten zu beachten (Garantiehöhe, etc.) Dieses Thema sollte durch Spezialisten begleitet werden. Gerne beraten wir hierzu mit unserem Netzwerk. Wir beraten seit dem Jahr 2001 im Bereich der bAV. Rechtlicher Hintergrund: mit dem „Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts“ (KöMoG) wurde Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften nun die Möglichkeit eingeräumt, ertragsteuerlich wie eine Kapitalgesellschaft behandelt zu werden. Diese Option kann somit erstmalig für nach dem 31. Dezember 2021 beginnende Wirtschaftsjahre ausgeübt werden. Zur Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbotes nach § 181 BGB sollte eine rechtliche Beratung erfolgen gerne gemeinsam mit Deinem eigenen Rechtsanwalt oder mit unseren Anwälten im Netzwerk. * ab 2024 können bestimmte GbRs dies ebenfalls unter bestimmten Voraussetzungen nutzen. Jetzt zu bAV beraten lassen

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Investitionsabzugsbetrag für Personengesellschaften

IAB Investitionsabzugsbetrag für Personengesellschaften Immer noch besser bekannt unter dem Namen der Vorgängerin „Ansparabschreibung“ bietet der Gesetzgeber mit dem Investitionsabzugsbetrag für Personengesellschaften (IAB) die Möglichkeit, in den nächst

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fristgerecht

Pünktlichkeit bildet für uns die Basis jeder Geschäftsbeziehung. Deshalb halten wir uns an vereinbarte Termine und sorgen für die Einhaltung gesetzlicher Fristen. Der Beitrag fristgerecht erschien zuerst auf Dr. Bönkhoff & Gilbers PartG mbB Wirtschaft

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aktiv

Wir erarbeiten Lösun­gen für Ihre steu­er­li­chen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen. Dazu gehört auch die kontinuierliche Infor­ma­ti­on zu aktu­el­len steuerrechtlichen Ent­wick­lun­gen. Unse­re Bera­tung fin­det nach Möglichkeit vor Ort statt

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zeitgemäß

Wir haben die Infrastruktur unserer Kanzlei bereits an die Anforderungen, welche durch die zunehmende Digitalisierung der Arbeitsabläufe entstehen, angepasst und nutzen modernste, mobile EDV-Technik. Der Beitrag zeitgemäß erschien zuerst auf Dr. Bönkhoff

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