Bekanntmachung der Entschädigungen der Mitglieder des Verwaltungsrates des GKV-Spitzenverbandes für das Jahr 2022 gemäß § 217b Absatz 1d des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Bundesministerium für Gesundheit Bekanntmachung der Entschädigungen der Mitglieder des Verwaltungsrates des GKV-Spitzenverbandes für das Jahr 2022 gemäß § 217b Absatz 1d des Fünften Buches Sozialgesetzbuch Vom 22. Februar 2023 Die Mitglieder des Verwaltungsrates erhalten gemäß Entschädigungsregelung des GKV-Spitzenverbandes (Anlage 1 der Satzung) 91 Euro je Sitzungstag als Pauschbetrag für Zeitaufwand. Die Vorsitzenden des Verwaltungsrates erhalten monatlich für [] Der Beitrag Bekanntmachung der Entschädigungen der Mitglieder des Verwaltungsrates des GKV-Spitzenverbandes für das Jahr 2022 gemäß § 217b Absatz 1d des Fünften Buches Sozialgesetzbuch erschien zuerst auf Diebewertung.

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Berichtigung der Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Mindestmengenregelungen: Änderungen in den §§ 4 und 5 zur Umsetzung des gesetzlichen Auftrags gemäß § 136b Absatz 5 Satz 6 des Fünften Buches Sozial

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Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) – Anifrolumab (s

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