Beratungsgebühren

Beratungsgebühren Home Bei anwaltlichen Beratungen schlägt das RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) vor, dass eine Vergütungsvereinbarung zu treffen ist.  Eine anwaltliche Beratung richtet sich in erster Linie nach unseren Beratungspauschalen (soweit angeboten und vereinbart) und im Übrigen nach unseren Stundensätzen.  Eine (Erst-)Beratung kostet mindestens € 135,00 und beträgt bei Verbrauchern maximal € 226,10. Wir klären Sie im Vorfeld bevor für Sie überhaupt Kosten entstehen über die anfallenden Beratungsgebühren auf oder fragen Sie einfach kostenlos bei uns oder unserem Sekretariat an. Sollte die Angelegenheit nach der Beratung außergerichtlich oder gerichtlich weitergehen, so werden die Gebühren in der Regel hierauf angerechnet.

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