Betreuungsverfügung

#top .av-special-heading.av-av_heading-ee192136cfe04199d84eabbeeb2066c1{ margin:0 0 50 px 0; padding-bottom:0; } body .av-special-heading.av-av_heading-ee192136cfe04199d84eabbeeb2066c1 .av-special-heading-tag .heading-char{ font-size:25px; } .av-special-heading.av-av_heading-ee192136cfe04199d84eabbeeb2066c1 .av-subheading{ font-size:15px; } Betreuungsverfügung: wie Sie rechtzeitig Personen für den Notfall benennen #top .hr.hr-invisible.av-kcuotq7o-bcf0d79a1a718747cb06f414230ff4f9{ height:2px; } #top .av-special-heading.av-av_heading-76b4125819aaac8c90da392bbb68c642{ padding-bottom:5px; } body .av-special-heading.av-av_heading-76b4125819aaac8c90da392bbb68c642 .av-special-heading-tag .heading-char{ font-size:25px; } .av-special-heading.av-av_heading-76b4125819aaac8c90da392bbb68c642 .av-subheading{ font-size:15px; } Alles, was Sie über Ihre Betreuungsverfügung wissen müssen #top .hr.hr-invisible.av-kcuotq7o-bcf0d79a1a718747cb06f414230ff4f9{ height:2px; } Jedem kann es jederzeit passieren, dass er unbedingt auf die Hilfe anderer Menschen angewiesen ist. Ein Autounfall, eine Krankheit oder andere Lebenssituationen können der Grund dafür sein. Wir erklären Ihnen, für welche Situationen und in welcher Form Sie sich über eine Betreuungsverfügung absichern können.  Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten für den Ernstfall vorzusorgen. Die Betreuungsverfügung ist eine davon. Auch wenn Sie heute vielleicht nicht für möglich halten, dass Sie diese einmal in Ihrem Leben benötigen könnten. #top .av-special-heading.av-av_heading-0469bead7405da4ff96148f0882da19d{ padding-bottom:5px; } body .av-special-heading.av-av_heading-0469bead7405da4ff96148f0882da19d .av-special-heading-tag .heading-char{ font-size:25px; } .av-special-heading.av-av_heading-0469bead7405da4ff96148f0882da19d .av-subheading{ font-size:15px; } Wofür brauche ich eine Betreuungsverfügung? Sollte bei Ihnen – egal, aus welchen Gründen – amtlich festgestellt werden, dass Sie geschäftsunfähig sind oder nicht mehr selbst entscheiden können, ist eine gesetzliche Betreuung vorgesehen. Das bedeutet: Nicht Sie, sondern ein amtlich bestellter Betreuer entscheidet über grundlegende Angelegenheiten Ihres Lebens. Wenn Sie in diesem Fall keine Betreuungsverfügung für eine Person Ihrer Wahl erteilt haben, bestimmt das Gericht einen Betreuer für Sie. Sie können mit einer Betreuungsverfügung also verhindern, dass Sie von einer völlig fremden Person betreut werden. Oder von einer Person aus dem familiären oder privaten Umfeld betreut werden, die Sie partout nicht mögen oder mit der Streitigkeiten vorliegen. In der Betreuungsverfügung kann rechtzeitig festgelegt werden, wen Sie im Notfall als Betreuer an Ihrer Seite wünschen – und wen nicht. Das zuständige Betreuungsgericht ist gehalten, Ihren Wunsch zu prüfen, die Verfügungen zu berücksichtigen und umzusetzen. Das kann es aber nur, wenn es davon weiß. So sind Sie auf der sicheren Seite: Der Ratgeber „Alles geregelt!“ hält für Sie einen Vordruck Ihrer Betreuungsverfügung bereit. Jetzt anfordern! #top .av-special-heading.av-av_heading-3614c42e96344697d96f43013677b5a1{ padding-bottom:40px; } body .av-special-heading.av-av_heading-3614c42e96344697d96f43013677b5a1 .av-special-heading-tag .heading-char{ font-size:25px; } .av-special-heading.av-av_heading-3614c42e96344697d96f43013677b5a1 .av-subheading{ font-size:15px; } Der Unterschied zwischen einer Betreuungsverfügung und einer Vorsorgevollmacht #top .hr.hr-invisible.av-kcuotq7o-bcf0d79a1a718747cb06f414230ff4f9{ height:2px; } Relativ häufig erhalten wir die Frage, was denn der Unterschied zwischen einer Betreuungsverfügung und einer Vorsorgevollmacht ist. Denn beide Verfügungen überschneiden sich – teilweise. Und dann gibt es ja auch noch die Patientenverfügungen. Die sollten Sie unabhängig von den anderen beiden Vorausverfügung parat haben. #top .hr.hr-invisible.av-kcp3j3bn-69494333c1b24871486a8cf556bd68ad{ height:50px; } Eine Betreuungsverfügung und eine Vorsorgevollmacht unterscheiden sich vor allem in ihrem Umfang und in der Rechenschaftspflicht: Betreuer müssen einmal jährlich Rechenschaft ablegen. #top .hr.hr-invisible.av-kcp3j8st-3cb1f5a4f7ff15216ff5c0714f7fe76d{ height:50px; } Mit Ihrer Betreuungsverfügung entscheiden Sie, wer zukünftig ganz oder teilweise Ihre Entscheidungen übernimmt. Diese Entscheidungen werden einmal jährlich überprüft. Denn Ihr Betreuer muss dem Betreuungsgericht/Amtsgericht einen Rechenschaftsbericht vorlegen und darlegen, in Ihrem Sinne gehandelt zu haben. Bei der Vorsorgevollmacht und auch bei der Patientenverfügung gibt es diesen Kontrollmechanismus nicht. Hier sind Ihre Vollmachtnehmer nicht rechenschaftspflichtig. Eine Vorsorgevollmacht und auch die Patientenverfügung klären inhaltlich, wie und in welchen Fällen Entscheidungen getroffen werden sollen. Sie sollten daher in Ihrer Betreuungsverfügung festhalten, dass Ihr/e Betreuer/in die Wünsche, die Sie in Ihrer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung verfasst haben, befolgen soll. Alle Verfügungen sind miteinander kombinierbar – keine sticht die andere aus. Sie sichern Sie nur vollumfänglich ab. #top .av-special-heading.av-av_heading-08f5423bf4213faeeb578e23ff3628f3{ padding-bottom:3px; } body .av-special-heading.av-av_heading-08f5423bf4213faeeb578e23ff3628f3 .av-special-heading-tag .heading-char{ font-size:25px; } .av-special-heading.av-av_heading-08f5423bf4213faeeb578e23ff3628f3 .av-subheading{ font-size:15px; } Wer kommt als Betreuer in Frage? Prinzipiell können Sie jeden Menschen als Betreuer einsetzen, solange er geschäftsfähig und mit Ihrem Wunsch einverstanden ist. In erster Linie geht es bei einer Betreuungsperson um die Vertrauensfrage. Kann ich mit gutem Gewissen sagen, dass diese Person in meinem Sinne entscheidet und dann auch so handelt? Diese Frage sollten Sie sich immer stellen. Es ist oftmals keine rein logische Entscheidung, sondern eine Frage der Haltung. Was ist für Sie persönlich das Beste? Kann Ihr Partner mit dieser Aufgabe umgehen? Kann ich meiner Nichte zumuten, dass Sie mich betreut, obwohl sie schon längst in einer anderen Stadt lebt und ihr eigenes Leben aufgebaut hat? Kann mein bester Freund das übernehmen und sich gegen die anderen Familienangehörigen behaupten? #top .hr.hr-invisible.av-kbrsy9n0-183334e59aa9448a693c275a5b404653{ height:50px; } @media only screen and (min-width: 768px) and (max-width: 989px){ #top #wrap_all .iconbox.av-kbqslcnv-1b5e2e243b14a79266e2db57b2baaea5 .iconbox_content_title{ font-size:15px; } } @media only screen and (min-width: 480px) and (max-width: 767px){ #top #wrap_all .iconbox.av-kbqslcnv-1b5e2e243b14a79266e2db57b2baaea5 .iconbox_content_title{ font-size:15px; } } @media only screen and (max-width: 479px){ #top #wrap_all .iconbox.av-kbqslcnv-1b5e2e243b14a79266e2db57b2baaea5 .iconbox_content_title{ font-size:20px; } } Gut zu wissen!Der Betreuer wird vom Gericht kontrolliert und darf auch erst handeln, wenn er offiziell eingesetzt ist. Es reicht übrigens nicht aus, pauschal anzugeben, dass man keinen „Fremden“ oder „Unbekannten“ als Betreuer haben möchte. Hier müssen explizit bestimmte Personen benannt werden, die auf keinen Fall über das persönliche Wohl entscheiden sollen. Sie können diese Personen dann in der Betreuungsverfügung ausschließen. #top .hr.hr-invisible.av-kbs92dlo-e2f0831be83f9aec47ba912266aacc2c{ height:30px; } „Sie können maximal zwei Personen als Betreuer benennen. Sprechen Sie einem Betreuer die alleinige Verfügungsgewalt zu, verhindern Sie damit, dass zwei Betreuer zwei Meinungen haben und zunächst einen Konsens finden müssen. Es kann jedoch sinnvoll sein, zwei Betreuer zu benennen – zum Beispiel einen für die Gesundheitsfürsorge und einen für die Finanzen.“ #top .av-special-heading.av-av_heading-e9f2c8a09251b03f2cc0f1132e878ca8{ padding-bottom:5px; } body .av-special-heading.av-av_heading-e9f2c8a09251b03f2cc0f1132e878ca8 .av-special-heading-tag .heading-char{ font-size:25px; } .av-special-heading.av-av_heading-e9f2c8a09251b03f2cc0f1132e878ca8 .av-subheading{ font-size:15px; } Wer sollte eine Betreuungsverfügung erstellen? #top .hr.hr-invisible.av-kcuotq7o-bcf0d79a1a718747cb06f414230ff4f9{ height:2px; } Grundsätzlich empfiehlt es sich für jeden geschäftsfähigen Menschen eine Betreuungsverfügung zu erstellen. Gerade, wenn Ihnen eine Vorsorgevollmacht zum jetzigen Zeitpunkt noch zu weitreichend erscheint, ist eine Betreuungsverfügung ratsam. #top .av-special-heading.av-av_heading-4f7dedb1942d9e252d13a0e0e04775c0{ padding-bottom:25px; } body .av-special-heading.av-av_heading-4f7dedb1942d9e252d13a0e0e04775c0 .av-special-heading-tag .heading-char{ font-size:25px; } .av-special-heading.av-av_heading-4f7dedb1942d9e252d13a0e0e04775c0 .av-subheading{ font-size:15px; } Vom Betreuer bis zur Pflegeeinrichtung – das regelt eine Betreuungsverfügung #top .hr.hr-invisible.av-kcuotq7o-bcf0d79a1a718747cb06f414230ff4f9{ height:2px; } Eine Betreuungsverfügung regelt immer „Wenn-Dann“-Fälle. „Wenn ich nicht mehr selbst entscheiden und formulieren kann, dann soll xy für mich übernehmen.“ Sie stellt sicher, dass Sie auch in der Zukunft so leben können, wie es Ihnen und Ihren finanziellen Möglichkeiten entspricht. Neben Ihrer Wunschperson, die Sie künftig betreuen soll, kann in Ihrer Betreuungsverfügung unter anderem auch geregelt werden, ob im Pflegefall eine häusliche Versorgung oder die Verlegung in ein entsprechendes Heim erfolgen soll. Sie können sogar Ihre bevorzugte Einrichtung angeben. Darüber hinaus können Sie auch zum Beispiel festlegen, welche Wünsche und Gewohnheiten Ihr Betreuer bitte respektieren soll. Auf einen Blick – eine Betreuungsverfügung regelt,  wer Sie im Bedarfsfall betreuen soll. wer Ihre finanziellen Angelegenheiten regeln soll, wie zum Beispiel Rentenansprüche. wo Sie im Bedarfsfall wohnen möchten. wer Ihre medizinische Versorgung regeln soll. wer Ihre Behördengänge übernimmt und regeln darf. #top .av-special-heading.av-av_heading-5035b815422211aa7ce35262d6989d95{ padding-bottom:25px; } body .av-special-heading.av-av_heading-5035b815422211aa7ce35262d6989d95 .av-special-heading-tag .heading-char{ font-size:25px; } .av-special-heading.av-av_heading-5035b815422211aa7ce35262d6989d95 .av-subheading{ font-size:15px; } Wie Sie eine Betreuungsverfügung verfassen: in jedem Fall schriftlich! #top .hr.hr-invisible.av-kcuotq7o-bcf0d79a1a718747cb06f414230ff4f9{ height:2px; } Reicht es, eine Person im privaten Umfeld unter Zeugen zu benennen? Leider nein. Sie müssen schriftlich festhalten, wen Sie als Betreuer*in einsetzen lassen möchten. Legen Sie immer ein Original vor. Hier zählen leider keine Fotokopien. Daher ist es wichtig, dass Sie Ihre Betreuungsverfügung in mindestens zweifacher Form ausdrucken und mit Ihrem Wunschbetreuer durchgehen. Denn auch er (oder sie) muss Ihre Betreuungsverfügung unterzeichnen. Ohne beide Unterschriften ist Ihre Verfügung nicht wirksam. #top .hr.hr-invisible.av-kbs92dlo-e2f0831be83f9aec47ba912266aacc2c{ height:30px; } Die beste Betreuungsverfügung nützt Ihnen aber nichts, wenn sie nicht auffindbar ist. #top .hr.hr-invisible.av-kbs92dlo-e2f0831be83f9aec47ba912266aacc2c{ height:30px; } Wo Sie Ihre Betreuungsverfügung aufbewahren können, damit Sie im Fall der Fälle gefunden wird:  An einem sicheren Ort z.B. Safe, in einer Notfallmappe oder im Ratgeber, der ausgefüllt im Regal steht. Denken Sie aber daran andere darüber zu informieren, wo sie abgelegt ist. Für rund 15 Euro können Sie Ihre Verfügung beim Amtsgericht hinterlegen. Das ist der sicherste Weg. Von dort wird es an das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer weitergeleitet und dort amtlich registriert. Bei Ihrem Rechtsanwalt oder Notar (kostenpflichtig). Bei Freunden oder bei Familienangehörigen. So sind Sie auf der sicheren Seite: Der Ratgeber „Alles geregelt!“ hält für Sie drei Notfallkarten bereit. Diese können Sie ganz einfach abtrennen, ausfüllen und in Ihrem Portemonnaie verstauen. Oder Sie stecken eine unter die Sonnenblende im Auto. Jetzt anfordern! #top .av-special-heading.av-av_heading-d6329bc5789343677be0a8e142b9bc0e{ padding-bottom:5px; } body .av-special-heading.av-av_heading-d6329bc5789343677be0a8e142b9bc0e .av-special-heading-tag .heading-char{ font-size:25px; } .av-special-heading.av-av_heading-d6329bc5789343677be0a8e142b9bc0e .av-subheading{ font-size:15px; } Welche Nachteile oder Fallstricke sind bei einer Betreuungsverfügung zu beachten? #top .hr.hr-invisible.av-kcuotq7o-bcf0d79a1a718747cb06f414230ff4f9{ height:2px; } Die größte Herausforderung bei der Betreuungsverfügung müssen leider Sie tragen – indem Sie eine Entscheidung treffen. Und die hat in der Vergangenheit schon unschöne Überraschungen hervorgetragen. Nämlich dann, wenn Sie sich schlicht in Ihrem Betreuer/Ihrer Betreuerin getäuscht haben. „Der Wolf im Schafspelz“ – so nennen wir das Phänomen, wenn Betreuer durch manipulative Geschicke Ihr Vertrauen erhaschen, aber nicht in Ihrem Sinne handeln oder sogar Ihre Situation ausnutzen. Weitere Fallstricke, die wir aus der Praxis kennen sind Klassiker, die Sie sicherlich auch schon gehört haben: Es sind lediglich Fotokopien vorhanden, aber kein Original. Die Betreuungsverfügung ist nicht auffindbar. Die Verfügung ist unwirksam, weil sie nicht unterzeichnet ist und das Datum fehlt. Es ist ratsam Ihre Betreuungsverfügung regelmäßig zu aktualisieren. Regelmäßig bedeutet, immer dann, wenn sich Ihre Lebenssituation ändert. Nach einem Umzug, nach einer Trennung, nach einer Eheschließung, falls Sie erkrankt sind oder eine schwere Operation bevorsteht, oder Sie Ihre Haltung bezüglich des Inhalts Ihrer Betreuungsverfügung ändert. Trifft all dies nicht zu, wählen Sie einen Abstand von drei bis fünf Jahren, um Ihre Betreuungsverfügung noch mal zur Hand zu nehmen, durchzusehen und erneut mit Datum zu unterzeichnen. Grundsätzlich gilt die Betreuungsverfügung so lange, bis Sie widerrufen wird. #top .hr.hr-invisible.av-kbs92dlo-e2f0831be83f9aec47ba912266aacc2c{ height:30px; } „Alles geregelt!“ informiert ausführlich über Betreuungsverfügungen und weitere Vorsorge-Möglichkeiten. Hier gehts zum Shop #top .hr.hr-invisible.av-kbs92dlo-e2f0831be83f9aec47ba912266aacc2c{ height:30px; } #top .av-special-heading.av-av_heading-2caf2c5cc12628c3322d36affd3a7965{ padding-bottom:5px; } body .av-special-heading.av-av_heading-2caf2c5cc12628c3322d36affd3a7965 .av-special-heading-tag .heading-char{ font-size:25px; } .av-special-heading.av-av_heading-2caf2c5cc12628c3322d36affd3a7965 .av-subheading{ font-size:15px; } Das könnte Sie auch interessieren #top .hr.hr-invisible.av-kbs92dlo-e2f0831be83f9aec47ba912266aacc2c{ height:30px; } PatientenverfügungWer bei guter Gesundheit ist oder allenfalls ein paar harmlose Wehwehchen verspürt, vermeidet gern den Gedanken daran, dass es einmal schlagartig anders sein kann. Dass wir plötzlich nicht mehr Herr oder Frau unserer Sinne sind, nicht mehr selbst entscheiden können, was mit uns geschehen soll – oder eben nicht. Weiterlesen https://www.allesgeregelt.de/wp-content/uploads/sites/2/2019/04/Patientenverfuegung.jpg 668 1001 Matthias https://www.allesgeregelt.de/wp-content/uploads/sites/2/2020/06/Alles_geregelt_Logo_opt.png Matthias2020-07-16 14:57:422020-07-20 18:02:26PatientenverfügungBetreuungsverfügungJedem kann es jederzeit passieren, dass er unbedingt auf die Hilfe anderer Menschen angewiesen ist. Bei amtlich festgestellter Hilfsbedürftigkeit und/oder Geschäftsunfähigkeit ist eine gesetzliche Betreuung vorgesehen. Hat der Betroffene keine Vorsorgevollmacht erteilt, bestimmt das Gericht einen Betreuer. Weiterlesen https://www.allesgeregelt.de/wp-content/uploads/sites/2/2019/04/betreuungsverfuegung.jpg 668 1003 Matthias https://www.allesgeregelt.de/wp-content/uploads/sites/2/2020/06/Alles_geregelt_Logo_opt.png Matthias2020-07-16 10:54:222020-07-20 18:00:54BetreuungsverfügungVorsorgevollmachtWie die Patientenverfügung, mit der sie nicht verwechselt werden sollte, so ist auch die Vorsorgevollmacht ein sehr persönliches Dokument. Aber sie sollte im eigenen und im Interesse nahestehender Menschen unbedingt gemacht werden. Wer es nicht tut, begibt sich unter Umständen in Staatshand. Die Vorsorgevollmacht ist ein grundlegendes Mittel zur Selbstbestimmung und vor allem eine Frage des Vertrauens. Weiterlesen https://www.allesgeregelt.de/wp-content/uploads/sites/2/2019/04/Vorsorgevollmacht-1.jpg 639 1000 Matthias https://www.allesgeregelt.de/wp-content/uploads/sites/2/2020/06/Alles_geregelt_Logo_opt.png Matthias2020-07-05 14:40:362020-07-20 18:07:49VorsorgevollmachtSeite 1 von 3123 Der Beitrag Betreuungsverfügung erschien zuerst auf Alles geregelt! – Kompakter Ratgeber und persönliches Vorsorgebuch.

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#top .av-special-heading.av-av_heading-3f5645ecd1065039e73896d857fb9be5{ padding-bottom:10px; } body .av-special-heading.av-av_heading-3f5645ecd1065039e73896d857fb9be5 .av-special-heading-tag .heading-char{ font-size:25px; } .av-special-heading.av-av_head

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Vorsorgevollmacht

#top .av-special-heading.av-av_heading-3a19f8f5d3007b9a6c09d2164b36ce9a{ padding-bottom:10px; } body .av-special-heading.av-av_heading-3a19f8f5d3007b9a6c09d2164b36ce9a .av-special-heading-tag .heading-char{ font-size:25px; } .av-special-heading.av-av_head

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