Betriebliche Inklusion: Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) Bayern

Inklusiv beraten: unbürokratisch, umfassend, regional, kostenfrei Wenn es um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen geht, gibt es viele Fragen und Unsicherheiten. Es gibt aber auch jede Menge Förderungen und Unterstützungsleistungen, die von einer ganzen Reihe verschiedener Leistungsträger angeboten werden. Wer nicht regelmäßig mit der Materie befasst ist, verliert sich leicht im Dschungel der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) sind genau die Anlaufstellen in Bayern, die diesen Dschungel sehr gut kennen und Arbeitgeber zielsicher zu den richtigen Leistungen manövrieren. Genau die Anlaufstelle, die passgenaue Informationen liefern und den Weg ebnen. Arbeitgeber profitieren von den EAA Services: Erfahrene Inklusionsberaterinnen und Inklusionsberater begleiten individuell regionale Ansprechstellen in der Nähe kostenfreie Service-Nummer: 0800 90 40 001 passgenaue Informationen und Leistungen Die EAA Bayern arbeiten Hand in Hand mit den Expertinnen und Experten der Leistungsträger und sind somit bestens informiert und vernetzt. Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber kurz erklärt Wie funktionieren die Beratungsstellen für einen inklusiven Arbeitsmarkt? An wen richten sie sich? Und wie gehe ich vor, wenn ich Menschen mit Behinderungen anstellen möchte? Diese und weitere Fragen werden hier erläutert – Film ab! For privacy reasons YouTube needs your permission to be loaded.I Accept Ihre Beratung in Mittelfranken In Mittelfranken ist der IFD der zugehörige EAA-Ansprechpartner und unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800 90 40 001 oder unter der E-Mail rafael.jaremko@eaa-bayern.de erreichbar. Die Beraterinnen und Berater der EAA Mittelfranken lotsen Sie durch den Leistungsdschungel und unterstützen Sie bei der Antragstellung von Förderleistungen. Weiterlesen unter www.eaa-bayern.de

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Probealarm in Bayern am 09.03.2023 um 11:00 Uhr

Am 9. Mrz 2023 findet in Bayern der landesweit einheitliche Probealarm statt. Neben den vorhandenen Sirenen der Gemeinden und Kreisverwaltungsbehrden werden auch andere Warnmittel, z. B. Warn-Apps, erprobt. Der Probealarm dient dazu, die Bevlkerung auf di

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Arbeitgeber erhalten vom Staat eine Förderung für die bAV ihrer Geringverdiener

Die Betriebliche Altersversorgung (bAV) wird durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) von 2018 gefördert. Dieses sieht eine staatliche Förderung für Arbeitgeber vor, die ihren geringverdienenden Mitarbeitenden eine Betriebliche Altersversorgung zahl

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Barrierefreiheit, Diversität und Inklusion – Wir machen das schon!

Diversität, Barrierefreiheit und Inklusion – große Begrifflichkeiten, die uns heute beinahe täglich über den Weg laufen. Grund genug, einen Rück- und Ausblick auf die Inklusionsambitionen innerhalb der IT-Industrie zu werfen. In meinem Blog-Beitrag sprech

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Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) wird in 2023 erhöht – auch für die betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge können Arbeitnehmende vom Arbeitgeber verlangen, dass von den künftigen Entgeltansprüchen ein Teil durch Entgeltumwandlung für ihre betriebliche Altersversorgung verwendet wird. Das Bundesministerium für Arbeit

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Familienpakt Bayern - Kostenfreies Mitglied werden und als familienfreundlicher Arbeitgeber positionieren

Immer mehr Betriebe erkennen familienbewusste Personalpolitik als Standortfaktor. Bereits 830 Unternehmen sind Mitglied im Familienpakt Bayern, dem bayern-weiten Netzwerk fr eine familienfreundliche Arbeitswelt, das 2015 von der Bayerischen Staatsregierun

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