Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen

Bewachung von Seetransporten Am 21.6.2013 trat der (neue) § 31 GewO in Kraft Bewachungsunternehmen von Seeschiffen benötigen nunmehr zwingend eine Haftpflichtversicherung. Weitere Informationen sind dem § 12 der Seeschiffbewachungsordnung zu entnehmen. Seit Jahren beschäftigen wir uns mit dieser Thematik und veröffentlichten mehrere Artikel. Neben der Haftpflichtversicherung bieten wir Ihnen an, auch das Leben und die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter zu versichern. Zusätzliche Risiken, wie zum Beispiel: – Kidnap & Ransom – D & O – Einschluss der Risiken Krieg, Terror und auch politische Risiken – Sachversicherungen für hochwertige Ausrüstung und Spezial-Kommunikationsmitteln. – MedEvac können ebenfalls versichert werden. Die Risikopotenziale für Ihr Unternehmen sind sehr differenziert. Lassen Sie uns gemeinsam analysieren, welche Lösungen wir für Ihre Situation anbieten können. Gern beraten wir Sie bei der Beschaffung des erforderlichen Versicherungsschutzes. Deutsche Versicherer dürften noch geraume Weile brauchen, um dieses Risiko zu zeichnen. Die Mindestversicherungssummen betragen laut Gesetzgeber übrigens 5 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden und 500.000 Euro für Vermögensschäden.

zum Artikel gehen

IMO 2020: Deutsche Seeschifffahrt nutzt neuen Brennstoff

Der weit überwiegende Teil der Schiffe in der deutschen Flotte wird spätestens von 1. Januar an mit dem neuen, schwefelärmeren Brennstoff (Low Sulphur Fuel Oil, LSFO) betrieben. Das ist eines der Ergebnisse einer Umfrage des Verband Deutscher Reeder (VDR)

zum Artikel gehen

Seehafen Kiel: Passagierverkehr und Frachtumschlag legen an seehafeneigenen Terminals zu

Passagierverkehre legten um 8,4 % auf knapp 2,4 Mio. Reisende weiter zu. Güterumschlag steigt um 1,9 % auf von der SEEHAFEN KIEL betriebenen Flächen. Kieler Hafen konnte 7 Mio.-Tonnen-Marke im Güterumschlag insgesamt behaupten. Investitionen in Landstroma

zum Artikel gehen