Treten Flugreisende einen Flug nicht an, können sie die Kosten zurückverlangen, die der Fluggesellschaft aufgrund der Nichtbeförderung erspart geblieben sind. Jüngst entschied der Bundesgerichtshof (BGH Urt. v. 01.08.2023, Az. X ZR 118/22), dass dies selbst dann gilt, wenn die Fluggesellschaft diese Aufwendungen nicht in die Ticketpreise einkalkuliert hat. Claudia Brosche, Fluggastrechtsexpertin bei Flightright, ordnet die The post BGH-Urteil: Flugnebenkosten müssen bei Nichtantritt des Fluges erstattet werden appeared first on Flightright DE.
Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 18.04.2023 (Az. X ZR 91/22) entschieden, dass Flugreisende auch bei Teilflügen mehrerer Fluggesellschaften Anspruch auf die volle Erstattung der Ticketkosten für Hin- und Rückflug gegenüber der Airline haben
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