Bis Jahresende keine Insolvenzantragspflicht bei Überschuldung

Ursprünglich war die Insolvenzantragspflicht mit dem COVID-19 Insolvenzaussetzungsgesetz (COVInsAG, BGBl 2020 S 569) bis 30.9.2020 generell weitestgehend ausgesetzt.

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Bis Jahresende keine Insolvenzantragspflicht bei Überschuldung

Ursprünglich war die Insolvenzantragspflicht mit dem COVID-19 Insolvenzaussetzungsgesetz (COVInsAG, BGBl 2020 S 569) bis 30.9.2020 generell weitestgehend ausgesetzt.

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Wichtige Hinweise zum Jahresende

Gerne möchten wir Sie darauf hinweisen, dass unser Betrieb ab dem 22.12.2017 31.12.2017 geschlossen ist. In der Zeit vom 27.12.2017 29.12.2017 haben wir einen technischen Notdienst für Sie eingerichtet. Diesen erreichen Sie in der Zeit von 8.00-12.00 Uh

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Verlustbescheinigung und Freistellungsaufträge prüfen

Wie Kapitalanleger zum Jahresende ihr Anlagedepot steuerlich optimieren können

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Urlaubsanspruch

Ein bis zum Jahresende nicht genommener Urlaub verfällt nach einer Vorschrift des Bundesurlaubsgesetzes (§ 7 Abs. 3 Satz 1 BUrlG) grundsätzlich.

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