EBVZ.de weitere Branchenbuch-Abofalle Die Firma Verlag für elektronische Medien Melle, kurz EBVZ.DE, ist ein weiteres Unternehmen, welches auf dem Gebiet der Online-Branchenbücher arglose Unternehmer bzw. Unternehmen in kopstenpflichtige Aboverträge locken will. Hinter EBVZ.de steht eine Frau Vanessa Gambietz, welche als Inhaberin des Verlags zeichnet. Beim EBVZ.de läuft die Kundenakquise telefonisch ab. Die Betroffenen erhalten einen Anruf, in welchem nur sehr oberflächlich und ohne alle relevanten Vertragsbestandteile zu nennen, die Leistung des Verlag für elektronische Medien Melle angeboten wird. Viele Betroffene erkennen diesen Anruf nicht einmal als Werbeanruf in welchem es um einen Vertragsschluss gehen soll. Genau dies ist jedoch der beabsichtigte Inhalt. Dabei ist es dem EBVZ.de bzw. Frau Vanessa Gambietz offenbar egal, dass derartige Kaltaquiseanrufe rechtswidrig sind. Offenbar ist man sich dort bewusst, dass die Rechtswidrigkeit des Werbeanrufs nicht per se dazu führt, dass über einen solchen Anruf kein Vertrag zustande kommen kann. Leider existieren nämlich Rechtsauffassungen, nache welchen auch eine rechtswidrige Maßnahme, wie etwa ein Cold-Call, dennoch einen Vertragschluss bewirken kann. Kurze Zeit später kommt für die Betroffenen dann auch die unangenehme Überraschung in Form einer Rechnung über 12 oder gleich 36 Monate. Die geforderte Betrag beläuft sich in der Regel zwischen 300 und 600 Euro. Zahlt der Betroffene nicht, folgen Mahnungen und Inkassoschreiben der EuroTreuhand Inkasso GmbH oder des Rechtsanwalts Dr. Harald Schneider. Ebenso werden in einigen Fällen auch gerichtliche Mahnbescheide beantragt, welches in den uns vorliegenden Fällen auch durch die Kanzlei des Dr. Harald Schneider erfolgt ist. . Wir helfen Ihnen bei Ärger mit EBVZ.DE Sollten auch Sie in die Vertragsfalle des Verlags für elektronische Medien Melle (EBVZ.de) geraten sein und eine Rechnung sowie Mahnungen dieses Unternehmens erhalten, helfen wir Ihnen gern bei der Abwehr der Forderungen. Unsere Anwälte sind bereits seit Jahren erfolgreich gegen die verschiedensden Branchenbuch-Abofallen tätig. Wir greifen für Sie den vermeintlichen Vertragsschluss an und beenden sämtliche bestehenden Rechtsbeziehungen zu der EXPO GUIDE S.C. Profitieren Sie von unserer Erfahrung und informieren Sie sich kostenlos im Rahmen unserer anwaltlichen Erstberatung. Sie erreichen uns stets persönlich unter unserer kostenlosen Anwaltshotline 0800 10 10 36 6 auch an Wochenenden und Feiertagen Alternativ haben Sie die Möglichkeiten: unseren Rückrufservice zu nutzen verwenden Sie hierfür einfach den entsprechenden Knopf im linken, oberen Bereich unserer Homepage, hinterlassen Sie uns dort Ihren Namen und eine Kontaktmöglichkeit und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden; uns Ihre Unterlagen zur Angelegenheit (Schreiben von EBVZ.de, Rechnungen, Mahnungen ect.) eingescannt oder abfotografiert per Email an kanzlei@lflegal.de oder per Fax an die 0511/54 54 38 79 zu senden. Wir werden diese sodann prüfen und uns mit Ihnen in Verbingung setzen, um Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu besprechen. Kosten fallen für Sie nur dann an, wenn Sie uns nach der Besprechung mit der Abwehr der Forderung beauftragen möchten. Diese werden zuvor auch gesondert mit Ihnen besprochen. Sie haben bei uns volle Kostentransparenz. . Die Abwehr der Forderungen Mit einer fachlich versierten juristischen Verteidigung schafft man es regelmäßig, die vermeintlichen Zahlungsansprüche des EBVZ.de zu Fall zu bringen. Verträge, welche auf die oben beschreibene Art und Weise eingefädelt werden, sind zwar nicht zwangsläufig unwirksam, jedoch rechtlich angreifbar. Es sollte daher keinesfalls sofort gezahlt werden, wenn man eine Rechnung des Verlags für elektronische Medien Melle erhält. Die Anrufe bergen ein derartiges Täuschungspotential, dass eine Vielzahl von Abwehrrechten gegen den vermeintlichen Vertragsschluss erhoben werden können, welche in der Konsequenz den Vertrag nichtig machen. Allerdings greifen diese Rechte nicht von selbst ein, sondern erst dann, wenn sie tatsächlich gegnüber der Gegenseite erhoben und begründet werden. Erschwerend kommt hinzu, dass die Abwehrrechte zumeist an Fristen gebunden sind und daher ein rasches Tätigkwerden angezeigt ist. Ein Ablauf der Fristen kann dazu führen, dass die Abwehrrechte nicht mehr wahrnehmbar sind. Ein bloßes Ignorieren von Mahnschreiben des EBVZ.de ist daher gefährlich und kann im ungünstgsten Fall zum Verlust der Verteidigungsmöglichkeiten führen. Wir haben bereits in einer Vielzahl von Fällen für Mandanten erreicht, dass keinerlei Zahlungen an derartige Branchenbuch-Fallen geleistet werden mussten. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu unserer Kanzlei auf und wir prüfen in einem kostenfreien Erstgespräch gern auch die Erfolgsaussichten Ihres Falles.
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