BSI zieht die Markterklärung von 2020 zurück

BSI zieht die Markterklärung von 2020 zurück Der Pflichteinbau von intelligenten Messsystemen, den sogenannten Smart Metern, der bereits im Januar 2020 begonnen hat, darf länger dauern als bisher geplant. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat im Mai 2022 die Markterklärung und damit die Vorgabe zum Smart Meter Einbau zurückgezogen. Die Stadtwerke, wettbewerbliche Messstellenbetreiber und Verbraucherschützer sind mit dieser Entwicklung zufrieden, wie die ersten Reaktionen zeigen. Die Energiewende muss leider erst mal abwarten. Warum hat das BSI die Markterklärung zurückgezogen? Rund 50 Unternehmen hatten 2020 Klage gegen die Markterklärung der BSI-Behörde eingereicht und Recht bekommen. Die Markterklärung galt für die Kläger nicht mehr. Die Stadtwerke und Messstellenbetreiber, die innerhalb von drei Jahren zehn Prozent der Zähler durch Smart Meter hätten ersetzen sollen, haben sich über die unzureichende Markterklärung, die aus Ihrer Sicht nicht gesetzeskonform war, beschwert. Der Grund dafür war, dass verfügbare Geräte die detaillierten Zertifizierungsverfahren für gesetzliche Standards unterzogen wurden, nicht erfüllten. Die bisherigen Geräte bilden nicht den vollen Funktionskatalog des Messstellenbetriebsgesetzes ab. Zudem sind laut Experten die benötigten Smart-Meter-Gateways technisch noch nicht ausgereift. Damit hat aus Ihrer Sicht die Markterklärung nicht erfolgen dürfen. Auch Verbraucherschützer sehen den Rückzug des BSI aus der Markterklärung als Erfolg. Sie hatten vor allem die zusätzliche finanzielle Belastung der Verbraucher durch die Preisobergrenzen kritisiert. Die Verbraucher müssen bis zu 100 Euro pro Jahr zahlen.[1] Einige wettbewerbliche Messstellenbetreiber installieren schon seit Jahren alternative Smart Meter in Haushalte, die nicht zertifiziert sind, aber nicht den hohen Sicherheitsstandards entsprechen. Laut Anwältin Anna von Bremen von der Kanzlei Raue soll dies so lange weitergehen, bis das BSI eine neue Markterklärung veröffentlichen wird.[2] Der Bundestag hat zudem im vergangenen Jahr versucht, mit dem Klimaschutzpaket mehr Rechtssicherheit für den Einbau von SMGWs zu schaffen. Danach sollen Daten dieser Geräte nur direkt an berechtigte Stellen übermittelt werden, die das BSI für technisch möglich hält und die Bundesnetzagentur das Verfahren genehmigt hat.[3] Wie geht es nun weiter? Der Markt erwartet nun eine neue baldige Markterklärung, aber es gibt schon Widerstand. Jüngst hat die Firma Hausheld einen Widerspruch gegen die Rücknahme der Markterklärung angekündigt. Ob das für mehr Aufklärung oder Verwirrung sorgt? Leider ist nach dem Klagendesaster, welches leider notwendig war, um mehr Klarheit zu erhalten, nicht ganz klar, wohin die Reise geht. Viele Millionen Euro wurden durch die Industrie investiert und trotz der Novellierungen scheint der Gesetzgeber und das BSI keine klaren Fakten schaffen zu können. Es bleibt nur abzuwarten und Tee zu trinken, bis das BSI seine neue Markterklärung veröffentlicht hat. AUXILIUS ist wettbewerblicher Messstellenbetreiber und bietet entlang der Prozesskette des MSB alle Leistungen aus einer Hand für seine Kunden. Wir haben die Gateway-Administration, die Messwertauslesung und -verarbeitung, die Marktkommunikation und viele weitere Prozesse fest im Griff und helfen unseren Kunden. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. 10.000+ Gateways im Produktivbetrieb zeigen unsere Leistungsfähigkeit! [1] https://www.check24.de/strom/news/vorgabe-zu-smart-meter-einbau-zurueckgenommen-70107/ [2] https://www.handelsblatt.com/unternehmen/smart-meter-einbau-bsi-zieht-einbau-vorgaben-fuer-intelligente-stromzaehler-zurueck/28367816.html [3] https://www.heise.de/news/BSI-erlaesst-Uebergangsregel-fuer-Smart-Meter-Einbau-7103719.html Der Beitrag BSI zieht die Markterklärung von 2020 zurück erschien zuerst auf Auxilius Services GmbH.

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