Bundesärztekammer und Gemeinsamer Bundesausschuss

Wer nimmt die Interessen der deutschen Ärzteschaft wahr? Für das Funktionieren des deutschen Gesundheitssystems sind Ärzte:innen unerlässlich. Mediziner:innen benötigen jedoch übergeordnete Organisationen, die ihre Interessen vertreten sowie staatliche Vorgaben umsetzen bzw. deren Umsetzung kontrollieren und moderieren. Zu diesen Institutionen gehören die Bundesärztekammer und der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). Was die Vereinigungen für Ärzte:innen leisten, wie sie aufgebaut sind und welchen Nutzen sie Heilkundigen bringen, erfahren sie im folgenden Fachartikel. Inhaltsverzeichnis: Was ist die Bundesärztekammer? Welchen Stellenwert hat die Bundesärztekammer im Gesundheitswesen in Deutschland? Worum handelt es sich beim Gemeinsamen Bundesausschuss? Welche Bedeutung hat der G-BA im Gesundheitswesen in Deutschland? Was unterscheidet Bundesärztekammer und G-BA von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV)? Warum ist eine Zusammenarbeit der Ärzteschaft mit der Bundesärztekammer und dem G-BA wichtig und sinnvoll? Wo erfahren Ärzte:innen, wer in welchen Fällen der geeignete Ansprechpartner ist? Was ist die Bundesärztekammer? Die Bundesärztekammer (BÄK) ist das führende Organ der ärztlichen Selbstverwaltung, eine auch als Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Ärztekammern bezeichnete Institution. Sie wird als nicht eingetragener Verein geführt und unterstützt die Landesärztekammern bei der Wahrnehmung der berufsständischen Interessen der Mediziner:innen. Es existieren 17 Landesärztekammern, die als Körperschaften des öffentlichen Rechts organisiert und in denen jeder Arzt und jede Ärztin verpflichtende Mitglieder sind. Sie übernimmt zudem stellvertretend für den Gesetzgeber amtliche Aufgaben. Der jährliche Deutsche Ärztetag ist die Hauptversammlung der BÄK, gewissermaßen die „parlamentarische Vertretung“ der Ärzteschaft. Bundesärztekammer Wie ist die Bundesärztekammer aufgebaut? Geleitet wird die BÄK von einem Präsidium, das aus einem:r Präsidenten:in und zwei Vizepräsidenten:innen besteht. Diese werden für jeweils vier Jahre gewählt und sind zugleich Vorstandsmitglieder der BÄK. Dem Vorstand gehören ebenso die Präsidenten:innen der Landesärztekammern und zwei weitere Mediziner:innen an. Darüber hinaus wurden eine Vielzahl an Fachausschüssen und Ständigen Konferenzen geschaffen. Dazu gehören u. a. das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ), die Zentrale Ethikkommission (ZEKO) und der Wissenschaftliche Beirat, der den Gesetzgeber in medizinisch-wissenschaftlichen Fragen berät. Welche Aufgaben hat die Bundesärztekammer? Sie bringt die berufspolitischen Bedürfnisse und Wünsche der deutschen Ärzteschaft gegenüber Regierung, Parteien, Bevölkerung, ausländischen Ärztevereinigungen und anderen Berufsverbänden zum Ausdruck. Die BÄK beteiligt sich für das Gesundheitswesen aktiv am gesellschaftlichen Diskurs und zeigt Perspektiven für eine den Bürgern dienende Gesundheits- und Sozialpolitik auf. Sie nimmt folgende Aufgaben wahr: Sicherung einer angemessenen medizinischen Versorgung der Bevölkerung durch permanenten Erfahrungsaustausch und gegenseitige Abstimmung zwischen Bundesärztekammer sowie Landesärztekammern, Vermittlung des Meinungs- und Erfahrungsaustausches zwischen den Ärztekammern, Ausprägung eines verbindenden Gefühls aller in Deutschland tätigen Ärzte und Ärztinnen sowie ihre Beratung und Information bei für Ärzte:innen im Arbeitsleben wichtigen Prozessen und Vorhaben, Durchsetzung einer möglichst einheitlichen Regelung der ärztlichen Berufspflichten und Grundsätze, Wahrung der beruflichen Belange der Ärzteschaft in Angelegenheiten, die außerhalb der Landeszuständigkeit liegen, Kontakte zu Bundesregierung und Bundesrat sowie den politischen Parteien, Vertretung des Standpunktes der Ärzteschaft zu gesundheitspolitischen und medizinischen Angelegenheiten, Förderung der ärztlichen Fortbildung und Qualitätssicherung, Beziehungen zur Wissenschaft und zu Ärztevereinigungen im Ausland, Regelung vor allem von Berufsordnung (beispielsweise zur ärztlichen Schweigepflicht) und Weiterbildungsordnung (z. B. Fortbildungsinhalte, -dauer und Facharztbezeichnungen). Beispiele, dass sich die Aktivitäten der BÄK in der täglichen Arbeit von Ärzten:innen auswirken, gibt es genug. Das zeigt sich etwa in den Informationen und Leitlinien zur Telemedizin, die u. a. den Kontakt zu Patienten auf dem Land verbessern helfen. Die BÄK bezog auch zur Sterbehilfe Stellung. Aufgrund der öffentlichen Bewertung wurde in der (Muster)Berufsordnung der Punkt, wonach „der Arzt keine Hilfe zur Selbsttötung leisten darf“, gestrichen. Darüber hinaus hat die BÄK den Ärzten:innen eine Orientierungshilfe, wie sie mit Bitten nach einer „Hilfe zum Suizid“ umgehen sollen, an die Hand gegeben. Sie setzt sich zudem seit längerem für eine Erhöhung der Medizinstudienplätze ein. Selbst für Privatärzte hat die BÄK eine große Bedeutung. Sie wirkt bei Veränderungen der Abrechnungsempfehlungen mit und wurde in die Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) einbezogen. 2021 hat die BÄK beispielsweise in der GOÄ die Videosprechstunde als abrechnungsfähigen persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt klassifiziert. Ihre Aufgaben finden sie detailliert auf den Internetseiten der Bundesärztekammer erläutert, unter: Bundesärztekammer. Welchen Stellenwert hat die Bundesärztekammer im Gesundheitswesen in Deutschland? Die BÄK ist quasi Wortführer der gesamten deutschen Ärzteschaft. Als Arbeitsgemeinschaft der in den Ländern vertretenen Ärztekammern äußert sie sich immer wieder zu brisanten gesellschaftlichen Entwicklungen bei der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung. So etwa mit den „Thesen zur Ökonomisierung der ärztlichen Berufstätigkeit“ im Jahr 2022. Dadurch soll eine grundsätzliche Debatte angestoßen werden, wie ärztliche Verpflichtung und das Wohl der Patienten:innen mit der betriebswirtschaftlichen Ausrichtung des Gesundheitswesens weiterhin zusammenpassen sollen. Die Themen bewegen nicht nur die niedergelassenen Ärzte:innen im ambulanten Bereich, in diesem Papier sind auch Anregungen zu einer Reform der Krankenhausfinanzierung enthalten. Die BÄK veröffentlichte zudem Richtlinien zur Transplantationsmedizin und Vergabe von Spenderorganen. Sie positioniert sich ebenso zur Digitalisierung im Gesundheitswesen und gibt Medizinern:innen als Interessenvertretung gleichsam eine Stimme gegenüber politischen Entscheidungsträgern. Ärzte:innen erhalten so Orientierung und eine Richtschnur für ihr ärztliches Handeln oder für ihre Weiterbildung. Auch bei der Gesundheitspolitik auf europäischer Ebene sorgt die BÄK für deren Bewertung und Verbreitung unter den Medizinern:innen. Patienten:innen können ebenso von Informationen der BÄK, z. B. zur Erläuterung von Krankheitsbildern, profitieren. Worum handelt es sich beim Gemeinsamen Bundesausschuss? Der Gemeinsame Bundesausschuss als höchstes Entscheidungsgremium der Selbstverwaltung der Ärzteschaft und anderer Therapeuten fasst Beschlüsse über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Kliniken und Praxen. Hauptsächlich erlässt er Richtlinien, welche konkreten Leistungen die gesetzlich Versicherten anhand des vom Gesetzgeber vorgegebenen Leistungskatalogs beanspruchen dürfen. Der Gemeinsame Bundesausschuss setzt sich zusammen aus: Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV), Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV), Deutscher Krankenhausgesellschaft (DKG) sowie dem Spitzenverband des Bundes der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband). Ausgewählte Patientenvertreter:innen besitzen ein Mitsprache- und Antragsrecht bei Beratungen, jedoch kein Stimmrecht bei Beschlüssen. Derzeit sind folgende Organisationen berechtigt, Patientenvertreter:innen zu stellen: Deutscher Behindertenrat (DBR), BundesArbeitsGemeinschaft der PatientInnenstellen (BAGP), Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e. V., Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. Das Beschlussgremium des Gemeinsamen Bundesausschusses nennt sich Plenum, das 13 stimmberechtigte Mitglieder umfasst. Es handelt sich um einen unparteiischen Vorsitzenden, zwei weitere unparteiische Mitglieder, fünf Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und fünf Vertreter der Leistungserbringer (KBV, KZBV und DKG), die sechs Jahre amtieren. Zusätzlich werden Unterausschüsse gebildet, die zur Vorbereitung der Entscheidungen der Versammlung beitragen. Sie werden von einem unparteiischen Mitglied des G-BA geleitet. Diese beraten im Unterschied zum Plenum in nicht öffentlichen Sitzungen unter Hinzuziehung weiterer Organisationen und Experten über Themen wie Bedarfsplanung, Arzneimittel oder ambulante spezialfachärztliche Versorgung. Anschließend leiten sie ihre Beschlussempfehlungen an das Plenum weiter. Die Aufgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses sind im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) festgelegt. Er steht unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit. Seine Richtlinien sind vom Charakter her unterhalb gesetzlicher Normen angesiedelt und für Versicherte wie Beschäftigte und Beauftragte der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) verbindlich. Der Gemeinsame Bundesausschuss definiert, was eine vom Gesetzgeber benannte hinreichende, zweckmäßige und ökonomische Gesundheitsversorgung für Patienten:innen im Einzelnen bedeutet. Er konkretisiert den Leistungskatalog der GKV und sichert durch Qualitätsmanagement das Niveau der vertragsärztlichen und stationären medizinischen Versorgung. Zudem ist der G-BA verantwortlich für die Förderung von Projekten zu neuen Versorgungsformen und zur Versorgungsforschung. Die Analyse und Bewertung neuer Behandlungsmethoden nutzt neben Patienten:innen auch der Medizin selbst. Weitergehende Informationen zu Aufgaben und aktuellen Schwerpunktthemen des Gemeinsamen Bundesausschusses stehen unter: Aktuelles zur Verfügung. Gemeinsame Bundesausschuss Welche Bedeutung hat der G-BA im Gesundheitswesen in Deutschland? Der G-BA ist für Patienten:innen wie für Ärzte:innen ein in der Praxis sehr bedeutendes Organ. Er entscheidet über die Zulassung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden zur GKV und ob die Behandlungsbedürftigen nach dem neuesten Stand der Wissenschaft behandelt werden können. Der Staat gibt lediglich die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Aufgaben vor, über die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung bestimmt der G-BA. Er entscheidet zudem über den Zusatznutzen neuer und innovativer Medikamente, sodass er wesentlich über den Umgang mit den Ressourcen der GKV mitbestimmt. Daraus ergibt sich, welche Medikamente durch die Krankenkassen bezahlt oder bezuschusst werden. Für Mediziner:innen geht es um die Anwendung von Qualitätsstandards und welche Leistungen wie abgerechnet werden dürfen sowie darum, wie viele Praxen in einem bestimmten Gebiet zugelassen werden. Das Qualitätsmanagement wird vom G-BA beispielsweise durch den Einsatz einrichtungsübergreifender Fehlermeldesysteme wahrgenommen. So kann in Krankenhäusern die Qualität der medizinischen Betreuung erhöht werden, weil Risiken und Fehlerquellen in der medizinischen sowie pflegerischen Versorgung bereits im Vorhinein erkannt und ausgewertet werden. Was unterscheidet Bundesärztekammer und G-BA von der Kassenärztlichen Vereinigung? BÄK und G-BA treten als Mittler zwischen den Interessen des Staates und der Ärzteschaft auf, sie sind auf Bundesebene Träger der berufsständischen Selbstverwaltung der Mediziner:innen. Sie handeln im Auftrag der Regierung, jedoch eigenverantwortlich und selbstständig. Der Gesetzgeber beauftragt die G-BA, die BÄK pflegt die Beziehungen zur Legislative. Beide beraten die Bundesregierung in medizinischen wie wirtschaftlichen Fragen der Gesundheitsversorgung. Während die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, fungieren die BÄK als privatrechtlicher Verein und der Gemeinsame Bundesausschuss als Vereinigung von Spitzenverbänden und Dachorganisationen des Gesundheitswesens. Deutschlandweit gibt es 17 KV, die ihre Mitglieder, die Vertragsärzte:innen, vertreten. Sie nehmen die Interessen- und Rechtevertretung der Vertragsärzte:innen wahr und übernehmen gleichzeitig hoheitliche Aufgaben. Die KV arbeiten in gemeinsamer Selbstverwaltung mit den Krankenkassen zusammen und fassen Beschlüsse, die beide Seiten betreffen. Sie sind zuständig für die flächendeckende ambulante Versorgung mit vertragsärztlichen Leistungen und damit für die Leistungen der GKV. Zu ihren Aufgaben gehören die Honorarverteilung und Kontrolle der Vertragsärzte sowie der Abschluss von Verträgen mit den Verbänden der GKV. Sie verhandeln mit den Krankenkassen Budgets für Arzneimittel und Arzthonorare. Die Bedarfsplanung ist ihr Instrument, um die ambulante Gesundheitsversorgung zu sichern und zu verbessern. Das erfolgt mit dem Ziel, dass alle gesetzlich Versicherten gleichermaßen Zugang zu einer angemessenen Gesundheitsversorgung haben. Der G-BA legt in der Bedarfsplanungs-Richtlinie mit Planungssystematik den bundeseinheitlichen Rahmen dafür fest. Regional erfassen und bewerten die KV die ärztliche Versorgungssituation vor Ort, indem sie in Abstimmung mit den Krankenkassen Bedarfspläne erarbeiten. Über verschiedene Prozesse und Ebenen werden die Anforderungen der Bundesebene mit den lokalen Erfordernissen in Übereinstimmung gebracht. Warum ist eine Zusammenarbeit der Ärzteschaft mit der Bundesärztekammer und dem G-BA wichtig und sinnvoll? Nur, wenn Ärzte und Ärztinnen ihre Interessen bündeln und mit Nachdruck vertreten, können die Versorgung auf bisherigem Niveau gewährleistet und Missstände im Gesundheitswesen behoben werden. Dadurch werden Entscheidungen zum Nutzen aller Beteiligten getroffen. Damit die Forderungen an die Politik so praxisnah wie möglich formuliert werden können, sind Zuarbeit und Engagement der Ärzteschaft gefragt. Mediziner:innen können aktiv auf den Gesetzgebungsprozess einwirken, indem sie Anforderungen aus der Praxis an die BÄK und den G-BA übermitteln. Diese werden beispielsweise für Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen der Politik ausgewertet. Das trägt zur Förderung des gegenseitigen Verständnisses bei. Die BÄK unterstützt niedergelassene Ärzte:innen beispielsweise bei der Patientengewinnung über ein digitales Angebot zur Arztsuche in Deutschland. Dazu werden die Daten der Landesärztekammern genutzt, aufbereitet und zur lokalen Arztsuche verdichtet. Ärzte:innen brauchen zudem Orientierungshilfen bei neuen Entwicklungen in der Medizin, sei es aus abrechnungstechnischen Gründen oder für Seminare und Fortbildungen. Diese stellt ihnen die BÄK in ihrem Internetauftritt mit (Muster)Kursbüchern zur Verfügung. Für niedergelassene Haus- und Fachärzte:innen ist die Fragestellung nach der Wirtschaftlichkeit keine unbedeutende. Berufsethos und sparsamer Ressourceneinsatz gehen nur dann Hand in Hand, wenn alle Institutionen des Gesundheitswesens gemeinschaftlich agieren. Wo erfahren Ärzte:innen, wer in welchen Fällen der geeignete Ansprechpartner:in ist? Die Vielzahl von Interessenvertretungen und Organisationen im Gesundheitswesen ist für den Reformprozess, der stark vom demografischen Wandel beeinflusst wird, nicht immer förderlich. So können Ärzte:innen schon einmal den Überblick verlieren, an welcher Stelle ihre Fragen, Probleme und Vorschläge am besten aufgehoben sind. In ihrer knappen Freizeit müssen Mediziner:innen weder endlos Strukturen durchforsten noch sich bis zur:m richtigen Ansprechpartner:in durchfragen. Wir sind eine erfahrene Ärzteberatung und kennen uns durch unsere langjährige Tätigkeit im Gesundheitswesen in Deutschland aus. Daher können wir Ihnen umgehend Auskunft erteilen, wer für ihre Frage zuständig ist oder ihr Projekt sachkundig begleiten kann. Wir unterstützen sie bei der Einschätzung, wie relevant ihr Projekt für eine bestimmte Einrichtung ist. Vereinbaren sie mit uns einen Beratungstermin zum Thema Institutionen im deutschen Gesundheitswesen unter: Ansprechpartner:innen, bei dem wir ihnen gern weiterhelfen. Ihr Weg zur BAZ Der Beitrag Bundesärztekammer und Gemeinsamer Bundesausschuss erschien zuerst auf BAZ Finanzen.

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