Bundesfinanzhof bestätigt Recht auf Steuerermäßigungen auch für Mieter
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zum Artikel gehenBundesfinanzhof entscheidet in einem aktuellen Urteil
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zum Artikel gehenBei doppelter Haushaltsführung sind pro Jahr steuerlich maximal 12.000 Euro als Aufwendungen für die Unterkunftskosten absetzbar. Zu den notwendigen Kosten für die Unterkunft gehört neben der Miete auch eine Zweitwohnungsteuer. Übersteigende Beträge von m
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