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Bundesförderung für außenliegenden Sonnenschutz mit Tageslichtversorgung Mit der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) wird die energetische Gebäudeförderung in Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 vollständig neu aufgestellt und weiterentwickelt. Mit der BEG sollen künftig noch stärkere Anreize für Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien und damit ein entscheidender Beitrag zur Erreichung der Energie- und Klimaziele 2030 im Gebäudesektor gesetzt werden. Seit dem 01.01.2021 wird der Ersatz oder erstmalige Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung staatlich gefördert. Welche Reflexa Sonnenschutz Produkte gefördert werden, wie die Beantragung abläuft, wie hoch die Fördergelder sind und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, erfahren Sie auf unserer Informationsseite:    Mehr Infos zur BEG  

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Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Neustart der BEG – Anträge ab dem 22.02.2022 für Sanierungsvorhaben Mit Wirkung vom 24.01.2022 wurde die BEG wegen der fehlenden Verfügbarkeit von Haushalts- mitteln mit einem vorläufigen Antrags- und Zusagestopp belegt. In Abstimmung mit dem Bundes- m

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Energiesparen für mehr Unabhängigkeit

Arbeitsplan EnergieeffizienzDas Bundeswirtschaftsministerium hat einen Arbeitsplan Energieeffizienz vorgelegt. Demnach dürfte sich einiges bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude ändern.  Hier gelangen Sie direkt zum Artikel des Gebäudeenergieberat

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KfW-Programm für Effizienzhäuser gestoppt

Antrags- und Zusagestopp bei KfW Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW wurde heute mit einem vorläufigen Programmstopp belegt. Die Sanierungsförderung soll wieder aufgenommen werden, sobald entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt s

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Neue Bundesförderung bei der KfW gestartet

Förderung Effizienzhäuser KfW Zum 01.07.2021 ist die „Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG)“ bei der KfW-Bank gestartet: Kredite und Zuschüsse für alle Wohngebäude und für alle Nichtwohngebäude.  Hier gelangen Sie direkt zum Förderprogramm der KfW

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Neubauförderung ab 2023

Folgende Maßnahmen können im neuen Jahr für den Neubau von Wohngebäuden in Anspruch genommen werden: Anhebung der linearen AfA sowie Sonder-AfA von 5 Prozentbei EH-40-Standard Deutliche Verbesserungen für den Mietwohnungsbau enthält das vom Bundestag kürz

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