Bürgergeld hilft Trennungskindern

Umgangsmehrbedarf für Trennungskinder gefordert Die Bundesregierung hat die Bürgergeld Regelungen vereinfacht. Bürokratie wurdeabgebaut und die Jobcenter wurden in ihrer täglichen Arbeit entlastet werden. Die Neuregelungen helfen umgangsberechtigten Elternteilen. Sie erhalten zusätzlich Geld, wenn ihre Kinder tageweise bei ihnen sind  Das dürfte in nicht wenigen Fällen Konflikte um Geld und Umgangsrecht entschärfen. Alleinerziehenden, die Bürgergeld beziehen, erhalten hingegen einen Mehrbedarf. Kürzungen trotz Fixkosten Früger war es so, dass Alleinerziehende im Bürgergeld-Bezug  finanzielle Einbußen hatten, wenn ihr Kind Zeit mit dem anderen Elternteil verbrachte. Das Kind und der andere Elternteil bildeten dann eine temporäre Bedarfsgemeinschaft. Der Elternteil, bei dem das Kind dann temporär ist, hatte einen Anspruch auf das anteilige Bürgergeld des Kindes. Diese Regelung hatte Gesetzeskraft. Hinzu kommt, dass auch dann gekürzt wurde, wenn der andere Elternteil selbst gar nicht auf Sozialleistungen angewiesen ist. Alleinerziehende hatten dann ein geringeres Haushaltsbudget, obwohl die Fixkosten wie Telefon, Strom, Versicherung und Vereinsbeiträge wie gewohnt weiterliefen. Kritik Das Gesetzesvorhaben stand in der Kritik. Das gemeinsame Erziehen werde nicht gefördert, wenn man es finanziell bestrafe. Es wurde ein Negativanreiz geschaffen, das Kind Zeit mit dem anderen Elternteil verbringen zu lassen. Die partnerschaftliche Aufteilung nach der Trennung wurde torpediert. Umgangsmehrbedarf als gute Lösung Sehr viele Dinge werden doppelt benötigt, wenn Kinder zwischen zwei Haushalten wechseln: zwei Kinderzimmer, zweimal Kleidung und dazu noch die Alltagsutensilien. Diese doppelten Kosten werden durch höhere finanzielle Leistungen abgedeckt.  Alleinerziehende erhalten den kompletten Regelsatz des Kindes ausgezahlt und der andere Elternteil bekommt einen Mehrbedarf zur Ausübung des Umgangsrechts. Es ist eine gute Lösung für den zusätzlichen Bedarf von Kindern getrennt lebender Eltern einen Anspruch auf Umgangsmehrbedarf für den umgangsberechtigten Elternteil zu gewähren, ohne dass dem hauptverantwortlichen Elternteil Geld gestrichen wird. Eine Kürzung der Leistungen im Haushalt des alleinerziehenden Elternteils würde  zu einer Unterdeckung des kindlichen Existenzminimums und einer Gefährung des Kindeswohls führen. Die alte gesetzliche Regelung hatteeine Schlechterstellung für Alleinerziehende gehabt  und einen gesetzlich begründbaren Anreiz dargestellt, möglichst wenig Umgang des Kindes mit dem anderen Elternteil zuzulassen. Beispiel: Wenn Mütter mit jedem Tag, den das Kind mit dem Vater verbringt, weniger Geld vom Jobcenter bekommen, werden sie nicht wollen, dass der Vater mehr Zeit mit dem gemeinsamen Kind verbringt. Der Beitrag Bürgergeld hilft Trennungskindern erschien zuerst auf Sozialhilfe24.

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