Finanzverwaltung gewährt Fristverlängerung bis 30.9.2024
Finanzverwaltung verlängert Abgabefrist für Corona-Schlussabrechnungen bis Ende Oktober 2023
zum Artikel gehenFinanzverwaltung verlängert Abgabefrist für Corona-Schlussabrechnungen bis Ende Oktober 2023
zum Artikel gehenProblemstellung Bei den Corona-Finanzhilfen (Corona-Überbrückungshilfe I, II, III, III Plus, IV, Novemberhilfe, Dezemberhilfe) handelt es sich um Billigkeitsleistungen, deren Gewährung im pflichtgemäßen Ermessen der jeweils zuständigen Bewilligungsstelle
zum Artikel gehenDie Koalitionspartner haben am 22. April 2020 weitere Maßnahmen zur wirtschaftlichen Bewältigung der Corona-Krise beschlossen.
zum Artikel gehenDie neue Corona-Arbeitsschutzverordnung enthält bisher bewährte Regelungen zur Pandemiebekämpfung und eine Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung.
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