Corona-Soforthilfe für freischaffende Künstlerinnen und Künstler

Montag, 30.03.2020, 16:12 Uhr Informationen zur Corona-Soforthilfe für freischaffende Künstlerinnen und Künstler in NRW. Das Land NRW bietet neben dem umfangreichen Soforthilfeprogramm für Selbständige und Unternehmen auch eine Unterstützung für freischaffende Künstlerinnen und Künstler. Dazu hat die Landesregierung zunächst 5 Mio. € bereitgestellt. Das Programm richtet sich an alle selbständig tätigen aus Kreativberufen und bietet ihnen eine Einmalzahlung von bis zu 2.000 €, sofern sie zu den Berechtigten gehören. Wer ist berechtigt? Berechtigt sind Künstlerinnen und Künstler mit Wohnsitz in NRW, dieselbständig und professionell tätig sind,Einnahmeausfälle aufgrund von Absagen wegen des Coronavirus nachweisen undnachweislich mindestens seit dem 15.03.2020 Mitglied in der Künstlersozialkasse (KSK) sind. Welche Angaben und Nachweise müssen erfolgen? Angaben auf dem Antragsformular: Name sowie Wohn- und MailadresseBankverbindungDie Höhe des beantragten Zuschusses (diese muss sich aus den unten aufgeführten Nachweisen ergeben; maximal 2.000 €) Nachweise: Verträge oder Honorarvereinbarungen, denen der Name des Künstlers/der Künstlerin sowie die Höhe des Honorars/der Gage zu entnehmen istAbsage des durch den jeweiligen Vertrag geregelten Engagements (sofern die Höhe des Honorars/der Gage nicht auf dem Vertrag angegeben ist, kann dies auch hier erfolgen)Mitgliedschaftsbescheinigung der KSKKopie des Personalausweises Sind keine Verträge oder Honorarvereinbarungen schriftlich geschlossen worden, so können diese auch nachträglich niedergeschrieben werden, sodass auch Künstlerinnen und Künstler, die mündliche Vereinbarungen getroffen haben diesen Nachweis erbringen können. Jedoch wird individuell überprüft, ob solche nachträglichen Vereinbarungen zulässig sind. Die Antragstellung muss bis zum 30. Mai 2020 bei der jeweiligen Bezirksregierung per Mail oder Fax erfolgen. Die jeweilige Mailadresse/Faxnummer ist dem Antragsformular zu entnehmen (https://www.mkw.nrw/system/files/media/document/file/2020-03-20-Antrag%20Sofortprogramm.pdf). Weitere Informationen der Landesregierung finden sich unter https://www.mkw.nrw/FAQ_Sofortprogramm. Weiter Informationen zu unserem Corona Soforthilfe Angebot finden Sie hier. Der Beitrag Corona-Soforthilfe für freischaffende Künstlerinnen und Künstler erschien zuerst auf act e.V..

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Corona-Überbrückungshilfe

Die Corona-Pandemie fhrte oft zu gravierenden Umsatz- und damit auch Einkommensverlusten. Folglich wurde der zu zahlende Unterhalt reduziert. Die Soforthilfe blieb auer Betracht. Fr die berbrckungshilfe ist dies nicht der Fall.

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Soforthilfeprogramm Corona

Der Bund hat ein Soforthilfeprogramm Corona beschlossen, um den Schaden für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen abzufedern. Die Landesregierung wird das Angebot des Bundes 1:1 an die Zielgruppen weiterreichen. Zusätzlich hat sie mit der Soforthilfe

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Kunstpreis Kunsthub 2023

Die Ausstellung der vier nominierten Künstlerinnen und Künstler wird vom 1. bis 30. Juli 2023 im Alten Rathaus Musberg stattfinden. The post Kunstpreis Kunsthub 2023 first appeared on Galerie Altes Rathaus Musberg.

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KunstHaus Potsdam e.V.

Mitgliederausstellung #2 Vom 15. 01. 26. 02. 2023 zeigen 61 Künstler und Künstlerinnen des Kunstverein KunstHaus Potsdam aktuelle Werke der Öffentlichkeit. Die Finissage findet am Sonntag, dem 26.02.23 statt. Ansprache Vernissage 15.01.23 KHP Theresa Bei

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Elektronisches Antragsverfahren NRW gestartet

Freitag, 27.03.2020, 15:45 Uhr Ab jetzt kann hier der Antrag auf Soforthilfe in NRW ausgefüllt werden. Die Zielgruppe wurde auf Unternehmen bis 50 Mitarbeiter ausgeweitet. Voraussetzungen: Erhebliche Finanzierungsengpässe und wirtschaftliche Schwi

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