Nicht jeder, der einen Antrag auf Soforthilfe gestellt hat, war auch dazu berechtigt. Die Voraussetzungen sollten spätestens jetzt nochmals geprüft werden und ggf. zu Unrecht erhaltene Mittel zurückgezahlt werden.
Kultur- und Medienunternehmen stehen aufgrund der Corona-Pandemie vor besonderen Herausforderungen. Das Land Berlin stellt für diese Unternehmen Zuschüsse bis zu EUR 25.000 zur Überwindung einer existenzbedrohenden Wirtschaftslage zur Verfügung.
zum Artikel gehenDie Bundesregierung hat die Antragsfrist für die Corona-Überbrückungshilfe II (Fördermonate September bis Dezember 2020) erneut verlängert und zwar bis zum 31. März 2021. Der Antrag auf Novemberhilfe (Fördermonat November 2020) kann bis zum 30. April 2021
zum Artikel gehenVerlustbescheinigungen müssen bei den betreffenden Banken bis zum 15.12.2023 beantragt werden
zum Artikel gehenVerlustbescheinigungen müssen bei den betreffenden Banken bis zum 15.12.2023 beantragt werden
zum Artikel gehenDie Koalitionspartner haben am 22. April 2020 weitere Maßnahmen zur wirtschaftlichen Bewältigung der Corona-Krise beschlossen.
zum Artikel gehen