Die Kostenübernahme für Covid-19-Tests durch den Arbeitgeber stellt keinen lohnsteuerpflichtigen Sachbezug bzw. Arbeitslohn dar.
Die Kostenübernahme für Covid-19-Tests durch den Arbeitgeber stellt keinen lohnsteuerpflichtigen Sachbezug bzw. Arbeitslohn dar.
zum Artikel gehenDas Arbeitsschutzgesetz soll die Gesundheit von Beschäftigten sichern und verbessern. Das Gesetz ermächtigt, entsprechende Verordnungen zu erlassen. Doch was anfangs von vielen Betrieben engagiert umgesetzt wurde, stagniert mittlerweile. 2020 brachte die
zum Artikel gehenSonderzahlungen an Arbeitnehmer in der Corona-Krise
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