Corona-Verordnung des Landes - Veranstaltungen sind grundsätzlich untersagt

Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 vom 17. März 2020

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Neue Einschränkungen ab Montag, 02.11.2020 - Details zur Änderung der Corona-Verordnung

Entsprechend den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz vom 28.10.2020 hat die Landesregierung die Corona-Verordnung geändert. Alle wesentlichen Änderungen sowie die gesamte Verordnung finden Sie in diesem Artikel.

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Details zum Lockdown - Infos zur neuen Corona-Verordnung

Die Landesregierung hat die neue Corona-Verordnung notverkündet. Hier finden Sie einen ausführlichen Überblick über die ab Montag, den 11.01.2021 geltenden Regelungen.

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Wichtige Infos zu den Lockerungen der Corona-Verordnung - Ab dem 11. Mai gibt es weitere vorsichtige Lockerungen

Ab dem 11. Mai gelten in Baden-Württemberg weitere Lockerungen der Corona-Verordnung. Hier finden Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen.

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Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus - Verschärfung der Corona-Verordnung

Mit dem heutigen Beschluss hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am 19. Oktober 2020 in Kraft.

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Veranstaltungen ab 50 Teilnehmer werden untersagt! - Bei kleineren Veranstaltungen ist eine Anzeige erforderlich

Der Landkreis Ravensburg hat eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Die Zahl der Infizierten ist auf 50 gestiegen. Viele öffentliche Einrichtungen werden bis auf weiteres geschlossen.

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