Covid 19

Allgemeine Verhaltens- und Hygieneregelungen Für die von beachcamps.de zu Verfügung gestellten Angebote gelten hinsichtlich der einzuhaltenden Verhaltens- und Hygieneregeln die nachfolgenden Mindestanforderungen: § 1. Die aktuellen einschlägigen Empfehlungen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) (https://www.infektionsschutz.de/coronavirus) sind zu berücksichtigen. § 2. die Anweisungen und Richtlinien der Ordnungs-, Sozial- und Gesundheitsämter sowie die jeweiligen Bestimmungen der Veranstaltungsorte (z.B. Strand, Zeltplatz) sind einzuhalten. Den von der zuständigen Behörde oder Veranstaltungsort beauftragten Personen ist im Rahmen zur Einhaltung dieser Verordnungen unbedingt Folge zu leisten. Eine Teilnahme an den Veranstaltungen kann nur mit einer verbindlichen Buchung der örtlichen Campingplätze oder ortsnahen Unterkünfte erfolgen. § 3. für die Inanspruchnahme der Angebote gilt die Pflicht zum Führen einer Anwesenheitsdokumentation mit Informationen zur Kontaktnachverfolgung der Dienstleistungsempfangenden welche durch die Trainer täglich erfasst wird. Die Anwesenheitsdokumentation muss mindestens die folgenden Angaben enthalten: Vor und Familienname, vollständige Anschrift und Telefonnummer, sowie Anwesenheitszeit und Zugehörigkeit der Trainingsgruppe. Die Anwesenheitsdokumentation wird für die Dauer von vier Wochen nach Ende der Veranstaltung geschützt vor Einsichtnahme durch Dritte aufbewahrt und der zuständigen Behörde auf Verlangen ausgehändigt, wenn festgestellt wird, dass eine Person zum Zeitpunkt der Veranstaltung, des Besuchs oder der Inanspruchnahme der Dienstleistung Ansteckungsverdächtige oder Ansteckungsverdächtiger im Sinne des Infektionsschutzgesetzes war. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist wird die Anwesenheitsdokumentation gelöscht bzw. vernichtet. § 4. die Teilnahme an Sport- und Gemeinschaftsveranstaltungen setzt die körperliche Gesundheit der teilnehmenden Person voraus. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Personen, bei denen keine Infektionskrankheiten festgestellt wurden sowie kein Kontakt innerhalb von 14 Tagen zu Personen bestand, die positiv auf Covid-19 getestet wurden. Bei Anzeichen von Erkältungs- und/oder anderen Krankheitssymptomen ist die Teilnahme an den Veranstaltungen untersagt. § 5. es werden geeignete Maßnahmen getroffen, um die Einhaltung des Mindestabstands von 2 Metern zwischen anwesenden Personen (mit Ausnahme des im selben Haushalt lebendenden Personenkreises) und die Einhaltung der maximal für die jeweilige Fläche zugelassenen Personenanzahl sowohl beim Trainingsbetrieb (a) als auch bei Gemeinschaftsveranstaltungen (b) sicherzustellen. a. Für den Trainingsbetrieb gelten folgende zusätzliche Regelungen: 1. Ein Mindestabstand von 2 m während des Trainings ist einzuhalten. 2. Vor jedem Training wird von jedem Teilnehmer die Temperatur gemessen. 3. Der Abstand der Felder zueinander beträgt mindestens 6 m. 4. Die Gruppengröße der einzelnen Trainingsgruppen ist auf 8 Personen zuzüglich Betreuungsperson beschränkt. Ein Wechseln der Gruppen ist nach dem ersten Trainingstag nicht mehr möglich. 5. Es dürfen sich lediglich 2 Personen gleichzeitig auf einer Spielhälfte des Volleyballfeldes befinden. 6. Das Training von Spielsituationen, in denen ein direkter Kontakt erforderlich oder möglich ist, sowie bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, erfolgt nicht. 7. Das Abklatschen mit dem Partner und sonstiger Körperkontakt mit Personen nach § 5 erfolgt nicht. 8. Die Teilnehmenden nutzen die vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Desinfektionsspender zur gründlichen Reinigung der Hände vor und nach dem Trainingsbetrieb. Ebenso werden vor und nach dem Trainingsbetrieb zusätzlich die zur Nutzung notwenigen Utensilien desinfiziert. 9. Die Teilnehmenden nutzen ausschließlich die eigenen Handtücher und Getränkebehälter. 10. Die sanitären Anlagen sind einzeln zu nutzen. b. Für Gemeinschaftsveranstaltungen gelten folgende zusätzliche Bestimmungen: 1. Versammlungen sind unter freiem Himmel unbeschadet zulässig, sofern die Bestimmungen unter § 1, § 2, § 4 sowie Abstandsregelungen nach § 5 gewährleistet sind. 2. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Personen, deren Anwesenheitsdokumentation durch den Veranstalter nach § 3 erfasst wurde. 3. Teilnehmende verpflichten sich zu Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregelungen nach § 1, § 2, § 4 und § 5. § 6. Aushänge zu den Abstandsregelungen und getroffenen Hygienemaßnahmen werden den Teilnehmenden digital bei Buchung des Angebotes zugesandt sowie während der Durchführung der Veranstaltung gut sichtbar angebracht. § 7. mit Buchung des Angebots von beachcamps.de verpflichten sich die Teilnehmenden zur Einhaltung aller aufgeführten Verhaltens- und Hygieneregelungen. Der Beitrag Covid 19 erschien zuerst auf Beachcamps.

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COVID-19 und Ibuprofen

In den letzten Tagen erreichten uns immer wieder Anfragen, ob Ibuprofen oder sog. ACE-Hemmer (Ramipril, Enslapril) ein Risiko für schwere Verläufe einer Covid-19 Infektion darstellen können. Hierzu hat die Weltgesundheitsorganisation folgendes mitgeteilt:

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WIDAS vs. COVID-19: Hand in Hand zur digitalen Lösung in Zeiten der Pandemie

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STIKO-Empfehlung zur Impfung gegen COVID-19 Impfung von Schwangeren und Stillenden

Seit dem 16.9.2021 empfiehlt die ständige Impfkommisson ( STIKO ) schwangeren und stillenden Frauen die Impfung gegen Covid -19. Das ausführliche Bulletin dazu finden Sie hier.

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