Das EU-Reifenlabel.

Die seit dem 1. Mai 2021 eingeführte Reifenkennzeichnung soll Ihnen ermöglichen, sich bewusst für kraftstoffeffizientere Reifen zu entscheiden*. Das EU-Reifenlabel kennzeichnet drei Kriterien: die Kraftstoffeffizienzklasse, die Nasshaftungsklasse und die Klasse des externen Rollgeräuschs. Zudem wird auch das bereits bekannte Schneegriff-Piktogramm (3PMSF) für Winter- und Ganzjahresreifen sowie ein neues Eisgriff-Piktogramm (nur für ausgewählte C1-Reifen**) für Winterreifen als Kennzeichnung verwendet. Neben den gesetzlich verankerten Kriterien gibt es viele weitere Leistungsfaktoren, die sich nicht auf dem Label wiederfinden, für Ihre Sicherheit jedoch wichtig sind. Unberücksichtigt bleiben beispielsweise Eigenschaften wie: • Aquaplaning • Bremsen auf trockener Fahrbahn • Fahrstabilität • Lenkpräzision • Verschleiß .ld_fancy_heading_658265f438922 p {font-size:12px; } .ld_fancy_heading_658265f438922 p {line-height:1.1; } .ld_fancy_heading_658265f438922 p {--element-line-height:1.1; } .ld_fancy_heading_658265f438922 .lqd-highlight-inner{height:0.275em!important;bottom:0px!important;}.ld_fancy_heading_658265f438922 p {font-size:12px; } .ld_fancy_heading_658265f438922 p {line-height:1.1; } .ld_fancy_heading_658265f438922 p {--element-line-height:1.1; } * Die einheitliche Kennzeichnungspflicht für Neureifen in der EU gilt für fast alle Pkw-Reifen sowie Transporter- und Lkw-Reifen, Verordnung (EU) 2020/740. ** Eisreifen sind in Deutschland nicht zugelassen. Der Beitrag Das EU-Reifenlabel. erschien zuerst auf Autohaus Kloz.

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