Das französische Unterhaltsrecht

Unterhaltsrecht – Definition Der Rechtsbegriff ,,Unterhalt’’ bezeichnet die gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung eines Rechtssubjekts, für den Lebensunterhalt eines anderen Menschen ganz oder teilweise aufzukommen. Zu unterscheiden sind dabei zwei Parteien: Der Unterhaltspflichtige ist derjenige, der Unterhalt zahlen muss; der Unterhaltsgläubiger derjenige, der Anspruch auf Unterhalt hat. Welche Personen sind unterhaltspflichtig? Im französischen Unterhaltsrecht ist derjenige unterhaltspflichtig, der über Mittel verfügt, einer bestimmten Person ihre Existenz ganz oder teilweise zu sichern. Folgende Personen können laut Code Civil (französisches Zivilgesetzbuch) unterhaltspflichtig werden: geschiedene Ehegatten untereinander volljährige Kinder gegenüber ihren Eltern Eltern gegenüber ihren Kindern eine hinterbliebene bedürftige Ehegattin bzw. ein hinterbliebener bedürftiger Ehegatte Schwiegerväter und Schwiegermütter gegenüber ihren Schwiegersöhnen und Schwiegertöchtern Der Anspruch auf Unterhalt entfällt gänzlich, wenn die eigentlich unterhaltspflichtige Partei weniger Geld verdient als der eigentliche Unterhaltsgläubiger. Wenn also ein Vater weniger Lohn erhält als die Mutter, so muss er auch keinen Unterhalt an/für das gemeinsame Kind leisten. Unterhalt einklagen Der Unterhaltsanspruch kann der Hauptgegenstand der Klage sein oder zusätzlich im Rahmen des Scheidungsverfahrens eingeklagt werden. Der Kläger muss dabei nachweisen, dass er bedürftig und nicht selbst in der Lage ist, seinen Bedarf bzw. den des Kindes zu decken. Ebenso muss der ,,Angeklagte’’ nachweisen können, ob er in der Lage ist, den geforderten Unterhalt zu zahlen. Das Verfahren wird meist mündlich gehalten. Die Vertretung durch einen Anwalt ist nicht notwendig. Es müssen lediglich Antragsteller persönlich mit Ihren Einkommensnachweisen erscheinen. So fällt der Unterhalt aus Unterhaltsbeiträge können in folgender Form erfolgen: monatliche Zahlung an den Anspruchsberechtigten direkte Begleichung der im Namen des Unterhaltsgläubigers angefallenen Kosten Nutzungs- und Wohnrecht an einem Vermögensgegenstand des Schuldners oder Zuweisung ertragbringender Güter an den Gläubiger. Der Beitrag wird entsprechend den Bedürfnissen des Gläubigers und den möglichen Mitteln des Unterhaltspflichtigen bemessen. Deutsches oder französisches Unterhaltsrecht? Leben der Unterhaltspflichtige und der Unterhaltsgläubiger in verschiedenen Ländern, so greift das Recht jenes Landes, in dem der Gläubiger seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Lebt beispielsweise ein Kind in Frankreich, so werden seine Unterhaltsansprüche in jeder Hinsicht nach französischem Recht bemessen – auch wenn der unterhaltspflichtige Elternteil in Deutschland lebt und arbeitet. Jetzt beraten lassen Dieser Beitrag soll nur einen groben Überblick über das französische Unterhaltsrecht schaffen. Es ersetzt keinesfalls eine individuelle Rechtsberatung. Sollten Sie Fragen zum Unterhaltsrecht in Frankreich haben, so kontaktieren Sie mich. Als Anwalt Frankreich mit Kanzlei in Paris und München helfe ich Ihnen gerne weiter! © Pixel-Shot stock.adobe.com Der Beitrag Das französische Unterhaltsrecht erschien zuerst auf Anwalt Frankreich.

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