Das gerichtliche Mahnverfahren

Das gerichtliche Mahnverfahren So kommen Sie schnell und unkompliziert an Ihr Geld Wenn Sie auf Ihr Geld warten müssen, ist das nicht nur lästig. Häufen sich die Ausstände langfristig, kann das unter Umständen zur Bedrohung der eigenen Existenz führen. Um Ihnen als Gläubiger eine schnelle und kostengünstige Alternative zu einem langwierigen Zivilprozess einzuräumen, hat der Gesetzgeber den Weg des gerichtlichen Mahnverfahrens geschaffen. Dabei können Sie Ihre Forderungen mithilfe des Mahngerichts schnell und günstig geltend machen. Und so geht’s! So funktioniert das gerichtliche Mahnverfahren In Deutschland wird das Mahnverfahren von zentralen Mahngerichten abgewickelt. Der Ablauf des Verfahrens ist bundesweit einheitlich. Sie als Gläubiger stellen den Antrag auf Erlass des Mahnbescheides beim zuständigen Mahngericht, welches anhand Ihres Wohnsitzes oder Firmenstandortes bestimmt wird. Der Schuldner bekommt daraufhin vom Gericht einen Mahnbescheid zugestellt. Die Forderungssumme inklusive Kosten und Zinsen wird ihm bekannt gegeben und er wird durch das Gericht zur Zahlung aufgefordert. Hiergegen kann er innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen. Geschieht das nicht, kann der Vollstreckungsbescheid beantragt werden. Dieser wird dem Schuldner ebenfalls zugestellt, mit der Aufforderung zur Zahlung. Der Schuldner kann innerhalb von weiteren zwei Wochen Einspruch einlegen. Umgehend nach Zustellung des Vollstreckungsbescheides können Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zur Realisierung Ihrer Forderung eingeleitet werden. Es gibt hier keine Wartefrist. Das gerichtliche Mahnverfahren im Überblick: Das gerichtliche Mahnverfahren können Sie immer dann durchführen, wenn Sie eine ausstehende Geldforderung haben. Es ist der günstigste gerichtliche Weg, Ihre Schulden einzufordern, denn obwohl das Mahnverfahren ein Gerichtsverfahren ist, findet kein aufwändiger Gerichtsprozess und keine Gerichtsverhandlung statt. Es findet keine Prüfung der Rechtmäßigkeit Ihrer Ansprüche statt. Es obliegt dem Schuldner, Widerspruch einzulegen, sofern er Einwände hat. Den Antrag können Sie unter online-mahnantrag.de stellen. Die Titulierung Ihrer Ansprüche im gerichtlichen Mahnverfahren dauert ca. 6 Wochen. Aus dem Vollstreckungsbescheid kann gegen den Schuldner 30 Jahre lang vollstreckt werden. Eine in Kürze drohende Verjährung Ihrer Forderung kann durch das gerichtliche Mahnverfahren unterbrochen werden. Legt der Schuldner Widerspruch ein, steht es Ihnen frei, Ihre Forderung in einem Zivilprozess durchzusetzen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Durchsetzung Ihrer offenen Forderung! Es gibt viele Gründe, die Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens an einen Profi abzugeben. Manchmal fehlt die Zeit oder es ist schlichtweg befreiend, sich nicht mehr mit dem Ärgernis einer ausstehenden Forderung beschäftigen zu müssen. Hinzu kommt das Ausfüllen der notwendigen Formulare, das nicht jedermanns Sache ist. Damit Sie eine Sorge weniger haben, bieten wir Ihnen an, die Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens für Sie abzuwickeln. Hierbei gehen Ihnen garantiert keine Zeit, Kosten und Zinsen verloren, denn Sie übergeben Ihre Angelegenheit in professionelle Hände. Das kostet Sie, unabhängig von der Höhe der Forderung, nur einmalig 35,70 Euro (inklusive Umsatzsteuer). Dieser Pauschalbetrag wird in den Mahbescheid gegenüber dem Schuldner mit aufgenommen, denn der Schuldner ist verpflichtet, Ihnen diese Kosten zu erstatten. Kontaktieren Sie uns jetzt und in wenigen Wochen ist Ihre Forderung tituliert. Nehmen Sie Kontakt auf! Teile diesen EintragTeilen auf FacebookTeilen auf TwitterShare on WhatsAppTeilen auf PinterestTeilen auf LinkedInTeilen auf TumblrTeilen auf VkTeilen auf RedditPer E-Mail teilen Der Beitrag Das gerichtliche Mahnverfahren erschien zuerst auf AIB Legal.

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