Das Immobilienrecht in Frankreich

Ob ein Büro inmitten von Paris oder eine gekaufte Strandvilla in Nizza – wer eine Immobilie in Frankreich erwerben möchte, sollte sich frühzeitig juristischen Rat einholen. Schließlich unterscheidet sich das französische Immobilienrecht erheblich vom deutschen und man möchte den Einzug genießen und nicht zusätzlich mit rechtlichen Problemen konfrontiert werden. Einen Überblick über das französische Immobilienrecht erhalten Sie im folgenden Beitrag. Immobilienrecht – Definition Im Immobilienrecht sind alle Sachverhalte rund um Vermietung, Anmietung, Kauf und Verkauf von Grundstücken und Wohn- bzw. Gewerbeobjekten geregelt. Grundlagen des französischen Immobilienrechts Vorvertrag und Hauptvertrag Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie gliedert sich im französischen Immobilienrecht in zwei Schritte auf: 1. Die Unterzeichnung des Vorvertrages 2. die Beurkundung des Hauptvertrages. Die Unterzeichnung des Vorvertrages kann dabei privatschriftlich erfolgen. In der Regel ist der Käufer zu einer Garantiesumme verpflichtet, welche im Vorvertrag geregelt ist. Die Garantiesumme entspricht ca. 10 % des Kaufpreises. Dieser Betrag steht dem Verkäufer zu, wenn der Käufer sich nicht an seine Kaufverpflichtung hält und beispielsweise den Kauf kurzfristig absagt. Außerdem enthält der Vorvertrag wichtige Informationen über die Immobilie und klärt die Haftungsfragen hinsichtlich Mängel. Daher sollte der Vorvertrag genauestens geprüft werden, am besten mit der Hilfe eines fachkundigen Anwalts für französisches Immobilienrecht. Eintrag ins Grundstücksregister Erst nach dem Eintrag ins Grundstücksregister (enregistrement dans les fichiers immobiliers – publicité foncière) erlangt der Kaufvertrag seine volle Wirksamkeit. Die beurkundeten Kaufverträge werden ohne sachliche Prüfung in das Grundstücksregister aufgenommen. Kosten und Steuern Wurde die Immobilie mittels Makler gefunden, fällt für diesen eine Provision an. Außerdem entstehen Kosten für den Notar. Diese richten sich nach dem Kaufpreis der Immobilie und sind bei der Beurkundung des Hauptvertrages zu entrichten. Der Notar leitet zudem eine Reihe von Steuern an die zuständigen Behörden ab. Anwalt für Immobilienrecht – So kann ich helfen Ein Anwalt Frankreich kann Ihnen bei folgenden Belangen rund um das Immobilienrecht helfen: Rechtliche Beratung bei Kauf-/Verkauf sowie Ver-/Anmietung von Immobilien Abwicklung von Immobiliengeschäften in Frankreich Verhandlungen mit Verkäufer, Käufer, Notar, Makler in französischer Sprache Prüfung, Gestaltung, Änderung und Verhandlung von Miet- und Kaufverträgen Minderung oder Rückabwicklung von Verträgen Verfahren bei Mängeln Ich stehe Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite und setze mich für Ihr Recht ein! Mit meinem Fachwissen und meiner langjährigen Erfahrung im Immobilienrecht und Architektenrecht erkenne ich die juristischen Feinheiten, die Ihnen letztendlich zum Erfolg verhelfen könnten. Kontaktieren Sie meine Anwaltskanzlei in München oder in Paris. In einem unverbindlichen, persönlichen Beratungsgespräch kann ich Ihre Situation einschätzen und Ihnen mögliche Vorgehensweisen und Erfolgsaussichten mitteilen. Ich freue mich darauf, Ihnen weiterhelfen zu können! © Freedomz stock.adobe.com Der Beitrag Das Immobilienrecht in Frankreich erschien zuerst auf Anwalt Frankreich.

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