Der Abwicklungsvertrag und die betriebsbedingte Kündigung des Arbeitgebers

Der Abwicklungsvertrag ist ein schönes Instrument, um die Interessen beider Parteien einigermaßen in Einklang zu bringen. Selbstverständlich gibt es immer Mittel und Wege, sich gerichtlich gegen eine betriebsbedingte Kündigung zu wehren. Man sollte diese Möglichkeit der Klage vor dem Arbeitsgericht München innerhalb der 3 Wochen seit Zustellung der Kündigung auch nicht aus den Augen verlieren. Dennoch werden die wenigsten Arbeitnehmer wohl Interesse daran haben, sich durch ein Arbeitsgericht, ihren Arbeitsplatz zurück zu streiten. Man kann sich durchaus leicht vorstellen, welche Arbeitsbedingungen einen solch wieder eingeklagten Arbeitnehmer wohl im Betrieb erwarten können. Dann ist es besser man findet ein gemeinsames Ende mit Anstand und Vernunft. Ganz oft wird Ihnen im Zusammenhang mit einer betriebsbedingten Kündigung gleichzeitig ein Aufhebungsvertrag zur Unterschrift vorgelegt. Ich rate Ihnen einen solchen Aufhebungsvertrag niemals ungeprüft sofort zu unterschreiben. Es gibt immer Klauseln, die man erfolgreich noch mit dem Arbeitgeber, oft auch gar nicht so sehr gegen seinen Willen, sondern weil er diese einfach nicht gesehen hat, reinverhandeln kann. Haben Sie schon mal etwas von Outplacement gehört? Oder kennen Sie eine besonders günstige Vertragsklausel, für den Fall, dass Sie noch vor Ablauf Ihrer eigentlichen Kündigungsfrist ein sensationelles Jobangebot erhalten und nicht die restlichen Gehälter verlieren wollen? Wissen Sie was § 615 BGB besagt? Ich will Sie gar nicht großartig mit juristischen Feinheiten belästigen. Die oben genannten Aspekte sind nur Beispiele von Vertragsklauseln über die man bei einem Aufhebungsvertrag nachdenken kann und oftmals auch sollte. Suchen Sie sich daher den Rat eines fachkundigen Anwalts für Arbeitsrecht. Wir haben sehr große Erfahrungen, gerade mit Abwicklungsverträgen bei Massenentlassungen aus Großbetrieben. Genau so erfahren sind wir aber auch mit Kleinbetrieben, bei denen es ganz besonders darauf ankommt, ausgesprochen sensibel zu verhandeln. Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail. Wir können Ihnen sehr gut helfen! Rechtsanwalt Der Beitrag Der Abwicklungsvertrag und die betriebsbedingte Kündigung des Arbeitgebers erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Giese.

zum Artikel gehen

Die betriebsbedingte Kündigung wegen Restrukturierungsmaßnahmen

Immer mehr Betriebe verlegen ihre Produktion oder auch ganze Personalabteilungen ins Ausland. Beliebt sind neue EU-Länder wie Bulgarien und Rumänien, um schlichtweg billiger zu produzieren. Haben Sie deshalb eine Kündigung erhalten? Wir wollen Ihnen helfe

zum Artikel gehen

Die Kündigungsschutzklage Sinnvoll?

Macht es überhaupt Sinn gegen eine Kündigung einer großen Firma zu klagen? Üblicherweise würden Juristen darauf antworten: Kommt darauf an. Wir sehen das jedoch anders. Irgendetwas geht immer. Sollten Sie eine Kündigung bekommen haben, die beispiels

zum Artikel gehen

Kündigung wegen Krankheit Krankheit und Arbeitsunfähigkeit

Wer entschuldigt oder unentschuldigt aus gesundheitlichen Gründen physischer und psychischer Art seinen Dienst nicht antreten kann, ist in rechtlicher Hinsicht arbeitsunfähig erkrankt. Kann ich für eine Krankheit auch gekündigt werden? Unter bestimm

zum Artikel gehen

Verhaltensbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber wegen mangelhafter Leistung aufgrund WM-Fiebers

Sollte Ihr Chef Sie mit einer verhaltensbedingten Kündigung belegen, weil Ihre Leistungen aufgrund Ihres WM-Fiebers nachgelassen haben, lassen Sie sich dringend von einem fachkundigen Anwalt für Arbeitsrecht helfen. Eine solche Kündigung ist in der Regel

zum Artikel gehen

Kündigungswelle Massenentlassungen

Outsourcing, Restrukturierungsmaßnahmen, Rationalisierungsmaßnahmen und sonstige nach wirtschaftlicher Vernunft riechende Maßnahmen, sind nichts anders als Massenentlassungen. Die betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber ist heutzutage gerade in G

zum Artikel gehen