Der bayerische Wassercent: Maßvolle Lenkungsabgabe oder massive Belastung des Produktionsstandorts?

Um die Kostbarkeit unseres Trinkwassers zu unterstreichen, möchte die bayerische Staatsregierung ein Wasserentnahmeentgelt – den „Wassercent“ – einführen. Das Ziel des schonenden und sparsamen Umgangs mit Wasser teilt auch die Industrie – denn die Wassernutzung ein wichtiger Standortfaktor, vor allem für das produzierende Gewerbe. Je nach Ausgestaltung könnte der Wassercent allerdings massive zusätzliche Belastungen für wasserintensive Industriebereiche bedeuten – und somit die ohnehin schwierige Kostensituation am Produktionsstandort Bayern weiter verschärfen. Die Bayerischen Chemieverbände plädieren daher für eine angemessene Ausgestaltung, um überbordende Belastungen des Industriestandorts zu vermeiden. Wassernutzung ist ein essenzieller Standortfaktor Bereits 2021 hatte sich die bayerische Regierung entschlossen, ein Wasserentnahmeentgelt – den bayerischen Wassercent – einzuführen. Im aktuellen Koalitionsvertrag wurde das Vorhaben nunmehr bekräftigt. Ziel ist dabei der Trinkwasserschutz für eine nachhaltige Sicherung der öffentlichen Trinkwasserversorgung. Auch für die Industrie ist der schonende und sparsame Umgang mit Wasser wichtig! Unternehmen arbeiten aufgrund regulatorischer Vorgaben aber auch durch Umweltmanagementsysteme kontinuierlich daran, den Wassereinsatz und die Wasserintensität zu verringern. Denn Wassernutzung – heute und in Zukunft – ist für industrielle Wertschöpfung ein wichtiger Standortfaktor: Von Wasserentnahmen zu Kühl- und Produktionszwecken bis hin zur Energiegewinnung, um nur zwei Beispiele zu nennen. Der Wassercent könnte die Kostenbelastung für bayerische Industriestandorte weiter verschärfen Während der Ministerpräsident in seiner Regierungserklärung von 2021 Mehrkosten durch den Wassercent für private Verbraucher von jährlich etwa 5 EUR pro Person veranschlagt, könnte die Belastung für industrielle Nutzer deutlich höher ausfallen. Eine Umfrage der Bayerischen Chemieverbände macht die Betroffenheit für die Chemie- und Pharmabranche deutlich (Details siehe hier). In diesem Bereich erfolgen Wasserentnahmen vorwiegend direkt aus Oberflächengewässern oder aus (regenerierbarem, oberflächennahen) Grundwasser. Dabei wird das Wasser dem Wasserhaushalt in der Regel nicht dauerhaft entzogen: laut Abfrage werden etwa 88% des entnommenen Grundwassers und ca. 96% des entnommenen Oberflächenwassers im Durchlauf zu Kühlzwecken verwendet und ohne stoffliche Belastung unmittelbar zurückgeführt. Diese Unterscheidung von Nutzung und Verbrauch (im Sinne eines dauerhaften Entzugs aus dem Wasserhaushalt oder stofflicher Belastungen) ist wichtig. Denn eine undifferenzierte Bepreisung von solchen Wasserentnahmen hätte selbst bei nur wenigen Cent pro Kubikmeter allein für die Bereiche Chemie und Pharma Belastungen im ein- bis zweistelligen Millionenbereich zur Folge. Die potenziellen zusätzlichen Kosten, die sich mit der Einführung eines solchen pauschalen Wassercents auf die chemisch-pharmazeutische Industrie ergeben könnten – eine Branche, die auf die Nutzung von Wasser angewiesen ist – werden mit großer Sorge gesehen. Und dies insbesondere mit Blick auf den harten internationalen Wettbewerb, in dem die deutsche Industrie u.a. aufgrund der nicht wettbewerbsfähigen Energiepreise ohnehin bereits stark zu kämpfen hat. Berücksichtigung adäquater Entlastungs- und Ausnahmetatbestände – überbordende Belastung des Industriestandorts vermeiden! Vor dem Hintergrund überbordender Belastungen für den Produktionsstandort Bayern sollte die Einführung des Wassercents daher nochmals überdacht werden. In jeden Fall sollten jedoch adäquate Entlastungs- und Ausnahmetatbestände berücksichtigt werden. Denn der Wassercent ist als Steuerungs-/Lenkungsinstrument für die nachhaltige Sicherung der öffentlichen Trinkwasserversorgung gedacht. Um dieser Lenkungswirkung gerecht zu werden, sollte sich die Ausgestaltung auch danach ausrichten, inwieweit die jeweilige Nutzung sich tatsächlich auf die mengenmäßige Verfügbarkeit von Trinkwasser auswirkt. Zum einen gilt es, nach der Art des entnommenen Wassers zu unterscheiden. Zum anderen muss nach der Art der Wassernutzung abgegrenzt werden. Konkret ergeben sich daraus folgende Vorschläge: Keine Bepreisung von Oberflächenwasser bzw. Uferfiltrat zu Kühlzwecken (Durchlaufkühlung) Differenzierung in der Bepreisung bei den Grundwasserarten und der Nutzung Berücksichtigung von Umweltmanagementsystemen Schaffung von Verrechnungsmöglichkeiten Weitere Details dazu sind in einem aktuellen Diskussionspapier der Bayerischen Chemieverbände beschrieben. Bildquelle: iStock-468491639

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