Der Geldspielautomat in der Shisha-Bar

Eine für die Aufstellung eines Geldspielautomaten erforderlicheGeeignetheitsbestätigung darf nicht pauschal aus dem Grund abgelehnt werden, dass die Aufstellung in einer Shisha-Bar erfolgen soll. So hat jetzt das Verwaltungsgericht Osnabrückder Klage einer Fachaufstellerin für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit stattgegeben. Die Klägerin begehrte die Verpflichtung der Stadt Georgsmarienhütte, ihr eine sog. Geeignetheitsbestätigung zu

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