Die Ahlers Vogel Verwaltungen GbR informiert: Bundesrat stimmt Hinweisgeberschutzgesetz zu

Die Ahlers Vogel Verwaltungen GbR informiert: Bundesrat stimmt Hinweisgeberschutzgesetz zu 31. Mai 2023 Veröffentlicht durch: Mutke Müller Kategorie: Unkategorisiert Keine Kommentare Nachdem der Regierungsentwurf für ein Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) im Februar 2023 im Bundesrat scheiterte, hat der Bundesrat nun in der Sitzung am 12.05.2023 dem Gesetz zugestimmt. Damit tritt das Hinweisgeberschutzgesetz in Kürze in Kraft und führt zu Handlungsbedarf in Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern. Hintergrund des HinSchG Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz wird die Whistleblower-Richtlinie der EU in nationales Recht umgesetzt. Ziel des Gesetzes ist ein besserer Schutz von Personen, die im Unternehmen begangene Verstöße gegen geltendes Recht melden möchten. Gegenüber den vorherigen Entwürfen enthält das HinSchG einige Änderungen, über die sich der Vermittlungsausschuss kürzlich einigen konnte. So muss nicht mehr zwingend gewährleistet sein, dass Meldungen auch anonym entgegengenommen werden können. Zudem ist der Anwendungsbereich des Gesetzes und auch die zuvor enthaltende Regelung zur Beweislastumkehr geändert worden. Die Höchstgrenze für Verstöße gegen das HinSchG wurde auf 50.000,00 € reduziert. Das Gesetz erlaubt nach wie vor, einen Dritten mit dem Betrieb einer Meldestelle zu beauftragen. Konsequenzen für Unternehmen Das HinSchG verpflichtet Unternehmen, eine interne Meldestelle zur Entgegennahme von Hinweisen zu Rechtsverletzungen durch das Unternehmen einzurichten. Diese Pflicht gilt zunächst für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern. Für Unternehmen mit 50 – 249 Mitarbeitern ist eine Übergangsfrist bis zum 17.12.2023 beabsichtigt. Unterstützung bei der Umsetzung Um die Verpflichtungen aus dem HinSchG richtlinienkonform umzusetzen, bietet die Ahlers & Vogel Verwaltungen GbR eine auf jede Unternehmens- bzw. Konzerngröße angepasste Gesamtlösung an, die neben der Bereitstellung des Meldekanals auch das Handling der eingegangenen Meldungen umfasst. Sollten Sie bei der Umsetzung der sich aus dem HinSchG resultierenden Pflichten Dienstleistungen in Anspruch nehmen wollen, kontaktieren Sie jederzeit gern: Ahlers & Vogel Verwaltungen GbR Contrescarpe 21 28203 Bremen Tel. +49 (421) 1462195-5 E-Mail: hinweisgeber@av-verwaltungen.de. Finanzamt Bremen, 60/151/04617 Ansprechpartner in diesem Bereich sind Dirk Schuster und Moritz Naegeler. Disclaimer: Bei dieser Dienstleistung handelt es sich um ein Angebot der Ahlers & Vogel Verwaltungen GbR und nicht der Ahlers & Vogel Rechtsanwälte PartG mbB. Autoren Moritz Naegeler Dirk Schuster .vc_custom_1634308401787{margin-bottom: 30px !important;}.vc_custom_1634308116224{margin-bottom: 25px !important;border-top-width: 3px !important;border-top-color: #525252 !important;border-top-style: solid !important;} FachbereichFachbereich Kategorie auswählen Ahlers&Vogel Allgemein Arbeitsrecht Außenhandelsrecht Bank-, Wertpapier- und Bürgschaftsrecht Bau- und Architektenrecht Handels- und Wirtschaftsrecht Immobilienwirtschaftsrecht M&A Schifffahrts- und Transportrecht Steuerrecht Unkategorisiert Unternehmens- und Gesellschaftsrecht Vergaberecht /* 0 ) { dropdown.parentNode.submit(); } } dropdown.onchange = onCatChange; })(); /* ]]> */ Schlagwörter compliance HinSchG Hinweisgeberschutzgesetz Whistleblower Archiv Archiv Monat auswählen Juli 2023 Juni 2023 Mai 2023 April 2023 März 2023 Januar 2023 Dezember 2022 Oktober 2022 September 2022 August 2022 Juli 2022 Juni 2022 Mai 2022 April 2022 März 2022 Februar 2022 Januar 2022 Dezember 2021 November 2021 Oktober 2021 September 2021 August 2021 Juli 2021 Juni 2021 Mai 2021 April 2021 März 2021 Februar 2021 Januar 2021 Dezember 2020 November 2020 Oktober 2020 September 2020 August 2020 Juli 2020 Juni 2020 März 2020 Januar 2020 /* Der Beitrag Die Ahlers Vogel Verwaltungen GbR informiert: Bundesrat stimmt Hinweisgeberschutzgesetz zu erschien zuerst auf Ahlers & Vogel - Rechtsanwälte & Notare.

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