„Der VCD begrüßt die Novelle des BSWAG, denn sie übernimmt einige zentrale Vorschläge der Beschleunigungskommission Schiene (BKS). Unter anderem schafft sie Klarheit darüber, wie sich der Bund an der Bahn-Sanierung beteiligen darf: Etwa an mehr Barrierefreiheit, am Lärmschutz oder an der Generalsanierung der Hochleistungskorridore. Auch wenn noch Fragen offen sind, ist das ein Schritt in die richtige Richtung. Es darf nicht der einzige bleiben: Die BKS hat ein breites Maßnahmenpaket vorgelegt, das im neuen BSWAG-Entwurf nur zum Teil übernommen wird. Wir fordern, jetzt nicht nachzulassen, sondern die offenen Maßnahmen in das geplante ModSchG zu übernehmen – sonst bleiben wir mitten in der Bahn-Reform stecken. So muss etwa die Elektrifizierung von Strecken vereinfacht werden: Die dafür verpflichtende Nutzen-Kosten-Untersuchung ist aus der Zeit gefallen, denn sie trägt dazu bei, mitten in der Klimakrise die Ära der Diesel-Lok zu verlängern. Auch die Finanzierung der Bahn muss einfacher werden – statt Dutzender Töpfe für Einzel-Maßnahmen brauchen wir höchstens zwei mehrjährige Fonds, um Sanierung, Aus- und Neubau zu bezahlen. Diese Hausaufgabe muss das Verkehrsministerium zügig erledigen, damit die Fonds noch vor der nächsten Bundestagswahl 2025 bereitstehen.“
Die BSWAG-Novelle erleichtert es dem Bund, sich an der Bahnsanierung zu beteiligen. Das begrüßen wir – es reicht jedoch nicht, um die Bahn wieder auf Kurs zu bringen. Die dringend benötigten mehrjährigen Finanzierungs-Fonds für Sanierung und Netz-Ausbau
Jetzt tritt das ein, wovor wir gewarnt haben: Die notwendige Sanierung der Bahn-Infrastruktur gefährdet den ebenso notwendigen Ausbau von Bahnstrecken; die Digitalisierung des Netzes wird aufs Abstellgleis gefahren – weil das Geld nicht reicht. Die Koalit
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